Darf der Arbeitgeber meinen Lohn bei Schulden einbehalten?
Sie habe Schulden bei ihrem Arbeitgeber und der will jetzt alles auf ein Mal zurück und nichts mehr auszahlen. Darf er meinen Lohn bei Schulden einbehalten?
Sie habe Schulden bei ihrem Arbeitgeber und der will jetzt alles auf ein Mal zurück und nichts mehr auszahlen. Darf er meinen Lohn bei Schulden einbehalten?
In Deutschland existiert ein vereinfachtes gerichtliches Mahnverfahren, das Gläubigern ermöglicht, ohne umfassende Beweisführung ihre Forderungen durchzusetzen. Zentral hierfür sind die Mahn- und Vollstreckungsgerichte, bei denen Gläubiger einen Mahnbescheid und gegebenenfalls einen Vollstreckungsbescheid beantragen können. Dabei erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Forderung – es genügt die Behauptung, dass eine Forderung besteht.
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 30.03.2010, AZ: XI ZR 200/09, dass die Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Gläubiger einer Sicherungsgrundschuld nur zulässig ist, wenn er auch in den Sicherungsvertrag eingetreten ist. Das Gericht darüber zu entscheiden, ob eine formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wirksam ist.
Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 16. Juni 2011 ( VII ZB 12/09 ) entschieden, dass der PKW eines gehbehinderten Schuldners dann nicht der Pfändung unterliegt, wenn nur durch die Benutzung des PKW sichergestellt werden kann, dass dadurch die Gehbehinderung teilweise kompensiert wird und die Eingliederung des Gehbehinderten in das öffentliche Leben wesentlich erleichtert wird.
Die Landgerichte von Koblenz und Konstanz haben am 20.09.2011 - AZ: 2 T 499/10 und am 04.01.2011 - AZ: 12 T 272/10 E entschieden, dass ein Schuldner nicht verpflichtet ist, die Nachweise und Unterlagen, durch welche er die Erhöhung des Sockelbetrages des Pfändungsschutzkontos führt, an den Gläubiger herauszugeben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24.06.2008 zum AZ: 8 U 186/07 entschieden, dass eine Ratenzahlung, die der Schuldner an den Gerichtsvollzieher tätig, bei einer späteren Insolvenz des Schuldners durch dessen Insolvenzverwalter nicht vom Gläubiger zurückgefordert werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.06.2007 zum AZ: V ZB 106/07 entschieden, dass es der Zustimmung des Ehegatten bedarf, wenn der Miteigentumsanteil eines Schuldners teilungsversteigert werden soll und zudem das ganze Vermögen des Schuldners darstellt.
Wer kennt das nicht, der Gerichtsvollzieher fragt nach den Konten, die man hat. Die Schuldner denken hier nur an ihre Bankkonten. Das Paypal-Konto, dass so einige haben, wird nicht wirklich als Konto wahrgenommen.
Und doch ist es ein ganz normales Konto. Nur eben meist ohne Guthaben. Doch wenn die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben wird, muss auch dieses Konto vom Schuldner mit angegeben werden. Unabhängig davon, ob es über ein Guthaben verfügt oder nicht.
Sie haben im letzten Jahr wenig Betriebskosten gehabt und nun ein Guthaben. Dieses will der Vermieter an Sie auszahlen. Und schon freuen Sie sich. Dies aber zu früh. Das Betriebskostenguthaben kann der Insolvenzverwalter fordern. Denn das Guthaben steht grundsätzlich der Insolvenzmasse zu (siehe auch Urteil des AG Göttingen v. 18. 6. 2009 – 21 C 33/09).
Mit Urteil vom 15.07.2010 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen IX ZR 132/09 eine wichtige Entscheidung zum seit 31.03.2007 geltenden § 851c ZPO getroffen. Das Gericht urteilte, dass nur dann Rentenversicherungen vom Pfändungsschutz erfasst sind, wenn die Leistung lebenslang gewährt wird. Dies gilt sowohl für die Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch für die Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Dabei führte das Gericht Folgendes aus: