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Welche Schritte können Gläubiger gegen ihre Schuldner einleiten?

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Sobald ein Schuldner zahlungsunfähig ist, wird jeder Gläubiger als Erstes eine Zahlungserinnerung oder gegebenenfalls gleich die erste Mahnung schicken. Meistens fallen hier noch keine Mahngebühren an. Aber Achtung: Sobald Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, hat der Gläubiger das Recht Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Zinsen kann bis zu 8% über dem Basiszins liegen.

Nach der ersten Mahnung folgt schnell die zweite und dritte, wenn die Zahlungen weiterhin nicht erfolgen. Sollten diese auch erfolglos bleiben, nehmen die Gläubiger meisten fremde Hilfe in Anspruch. Dies sind in der Regel Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte.

Die Kosten, die für die Beauftragung von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt. Dies ist aber nicht immer rechtens.

Achtung!
Informieren Sie den Gläubiger vor der Beauftragung des Inkassounternehmens, über Ihre Zahlungsunfähigkeit oder beanstanden Sie die Forderung, weil Sie diese nicht für rechtmäßig halten, ist es sinnlos ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Schulden zu beauftragen. Der Gläubiger ist verpflichtet, die Kosten für die Beitreibung der Schulden, so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).

Aber Sie sollten immer daran denken, dass Sie auch in der Lage sein sollten nachzuweisen, dass Sie den Gläubiger auch wirklich über Ihre Zahlungsunfähigkeit informiert haben. Schriftlich per Einschreiben!


Oft versuchen Inkassounternehmen von Ihnen ein Schuldanerkenntnis zu erhalten. Hier ist Vorsicht geboten!

Wie Sie sicher wissen, haben die Gläubiger auch die Möglichkeit  Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Besteht nicht die Aussicht, dass Sie zukünftig Ihre Zahlungen leisten, können die Gläubiger einen gerichtlichen Titel erwirken. Dies wird von den Gläubigern veranlasst, um ihre Forderung zu sichern oder um ihre Forderung durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung einzutreiben. Oftmals wurde schon in der Vergangenheit, z.B. bei der Aufnahme eines Kredits, eine Lohnabtretung unterschrieben. Diese kann, in den meisten Fällen, verhindert werden.

Zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehört auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Um diesen zu beauftragen, muss der Gläubiger erst einen Titel (z.B. gerichtlich oder durch notarielle Beurkundung) erwirkt haben. Wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, ist oft die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung damit verbunden. Aber auch hier aufpassen, der Gerichtsvollzieher darf nicht alles.

Sie haben die Forderungen der Gläubiger bezahlt? Worauf müssen Sie achten?