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Pfändung

Eine Pfändung ist auch bei einem Guthaben der Betriebskostenabrechnung möglich.

Sie haben im letzten Jahr wenig Betriebskosten gehabt und nun ein Guthaben. Dieses will der Vermieter an Sie auszahlen. Und schon freuen Sie sich. Dies aber zu früh. Das Betriebskostenguthaben kann der Insolvenzverwalter fordern. Denn das Guthaben steht grundsätzlich der Insolvenzmasse zu (siehe auch Urteil des AG Göttingen v. 18. 6. 2009 – 21 C 33/09).

Pfändungsschutz von Rentenversicherung

Mit Urteil vom 15.07.2010 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen IX ZR 132/09 eine wichtige Entscheidung zum seit 31.03.2007 geltenden § 851c ZPO getroffen. Das Gericht urteilte, dass nur dann Rentenversicherungen vom Pfändungsschutz erfasst sind, wenn die Leistung lebenslang gewährt wird. Dies gilt sowohl für die Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch für die Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Dabei führte das Gericht Folgendes aus: