Ist ein Betriebskostenguthaben pfändbar?
Sie haben im letzten Jahr wenig Betriebskosten gehabt und nun ein Guthaben. Dieses will der Vermieter an Sie auszahlen. Und schon freuen Sie sich. Dies aber zu früh. Das Betriebskostenguthaben kann der Insolvenzverwalter fordern. Denn das Guthaben steht grundsätzlich der Insolvenzmasse zu (siehe auch Urteil des AG Göttingen v. 18. 6. 2009 – 21 C 33/09).