Sie habe Schulden bei ihrem Arbeitgeber und der will jetzt alles auf ein Mal zurück und nichts mehr auszahlen. Darf er meinen Lohn bei Schulden einbehalten?
Diese Frage wird uns oft gestellt. Nein, dass kann der Arbeitgeber und auch andere, nicht. Gem. § 394 BGB ist eine Aufrechnung, und um eine solche handelt es sich hier, mit unpfändbaren Beträgen nicht möglich. Auch hier schützt der Gesetzgeber den Schuldner und will damit verhindern, dass diesem die Lebensgrundlage entzogen wird. Die Forderung des Arbeitgebers geht hier also in Leere. Er kann nur in Höhe der Pfändung unterworfenen Beträge aufrechnen, aber nicht mehr.
Mehr Informationen finden Sie unter Pfändungstabelle
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