Pfändungsrechner 2023/2024 pfändbares Einkommen berechnen

Wenn Sie wissen wollen, wieviel von Ihrem Einkommen pfändbar ist, dann können Sie sich mit dem Pfändungsrechner schnell einen Überblick verschaffen.
Der Pfändungsrechner errechnet an Hand der aktuellen Pfändungstabelle, gültig ab dem 01.07.2023 bis 30.06.2024, den pfändbaren Anteil des Gehalts.

Bitte nur gerundete Beträge (ohne Cent) eingeben.
(ohne Wohngeld/Kindergeld)
(z.B. leibliche Kinder, Ehegatten ohne Einkommen)

Hinweise!

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich zunächst nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen.
Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.
Zum Nettoeinkommen zählen insb. Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2.
Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt, alle Beträge über 4298,81 Euro sind voll pfändbar. Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.409,99 €. Ab 1.410,00 € Einkommen sind dann 5,40 € pfändbar. usw.
Über den Freibetrag können Sie beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.