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Privatinsolvenz, Ihre Chance Schuldenfrei zu werden!

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Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen die einzige und letzte Möglichkeit, in absehbarer Zeit, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Viele kennen das Problem, die Schulden sind Ihnen schon lange über den Kopf gewachsen und Sie sehen keine Möglichkeit mehr, diese zu begleichen. Ihre finanziellen Mittel belaufen sich auf ein geringes Gehalt oder Arbeitslosengeld und eine Änderung dieser Situation ist nicht absehbar. Wenn es Ihnen so oder so ähnlich geht, ist die Einleitung der Privatinsolvenz durchaus angebracht. nutzen Sie die Chance.

Privatinsolvenz vermeiden heißt rechtzeitig handeln.

Es gibt kein Geheimrezept, um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, aber es steht fest, dass weit über die Hälfte aller privaten Insolvenzen vermieden werden kann. Viele Unternehmen und auch Privatpersonen wissen oftmals nicht, dass sie bereits aus rechtlicher Sicht, überschuldet oder sogar insolvent sind. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht und somit durch Einleitung verschiedener Maßnahmen eine Privatinsolvenz vermieden werden kann.

Privatinsolvenz. Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Wenn Sie überschuldet sind, müssen Sie immer damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt und das nicht nur, wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen. Wird Privatinsolvenz beantragt, erfolgt eine Veröffentlichung durch das Insolvenzgericht. Dadurch erfahren die wenigsten Arbeitgeber von der Einleitung der Privatinsolvenz. Welcher Arbeitgeber kontrolliert schon, ob einer seiner Angestellten Privatinsolvenz angemeldet hat.

Kann der Arbeitgeber bei Privatinsolvenz kündigen?

Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich Privatinsolvenz anmelde?

Das ist eine sehr häufige Frage. Viele überschuldete Menschen scheuen den Weg in die Privatinsolvenz, weil sie Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Aufgrund einer Insolvenz darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

Die Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens ist natürlich kein Kündigungsgrund. Dass der Arbeitgeber davon nicht begeistert ist, dafür sollte man Verständnis haben.

Ist der Ehepartner von meiner Privatinsolvenz betroffen?

Grundsätzlich muss Ihr Lebenspartner oder Ehepartner nicht für Ihre Schulden aufkommen, sofern er nicht als Bürge aufgetreten ist. Aber es ist wichtig, dass in Ihrer Beziehung oder Ehe, die Eigentumsverhältnisse klar erkennbar sind. Die Privatinsolvenz hat keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner. Ausnahmen bestehen bei Steuerschulden und je nach Höhe des Einkommens bei den Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz.

Muss der Ehepartner für die Kosten der Insolvenz aufkommen?

Für Ihre Schulden muss der Ehepartner, in einer Privatinsolvenz, nicht aufkommen, aber für die Zahlung der Gerichts- und Insolvenzverwalter Kosten kann der nicht verschuldete Ehepartner herangezogen werden. Natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für eine Lebensgemeinschaft gilt dies nicht, wenn Sie eine uneheliche Beziehung führen, müssen Sie in keinem Fall für die Kosten aufkommen.

Privatinsolvenz und Schulden beim Energielieferanten

Kann der Strom - oder Gaslieferant die Versorgung im Falle einer Insolvenz einstellen? Wenn Sie Schulden bei einem Strom oder Gaslieferanten haben, kann dieser die Versorgung einstellen. Egal ob Sie Privatinsolvenz beantragt haben oder nicht. Sobald Sie Schulden bei einem Energielieferanten haben, kommt früher oder später die Ankündigung des Lieferanten, dass die Versorgung eingestellt wird, wenn nicht ein Betrag X sofort geleistet wird.

Schenkung und Erbschaft in der Privatinsolvenz pfändbar?

Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet, fragt sich oft, ob eine Erbschaft oder Schenkung gepfändet werden kann. Gerade weil das Insolvenzverfahren mittlerweile nur noch 3 Jahre dauert, ist es wichtig zu wissen, welche Auswirkungen solche finanziellen Zuwendungen auf den Prozess haben.

Erbschaft in der Privatinsolvenz

Eine Erbschaft während der Privatinsolvenz kann erhebliche Konsequenzen haben. Grundsätzlich gilt: