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Privatinsolvenz, Ihre Chance Schuldenfrei zu werden!

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Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen die einzige und letzte Möglichkeit, in absehbarer Zeit, wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Viele kennen das Problem, die Schulden sind Ihnen schon lange über den Kopf gewachsen und Sie sehen keine Möglichkeit mehr, diese zu begleichen. Ihre finanziellen Mittel belaufen sich auf ein geringes Gehalt oder Arbeitslosengeld und eine Änderung dieser Situation ist nicht absehbar. Wenn es Ihnen so oder so ähnlich geht, ist die Einleitung der Privatinsolvenz durchaus angebracht.

Privatinsolvenz vermeiden heißt rechtzeitig handeln.

Es gibt kein Geheimrezept, um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, aber es steht fest, dass weit über die Hälfte aller privaten Insolvenzen vermieden werden kann. Viele Unternehmen und auch Privatpersonen wissen oftmals nicht, dass sie bereits aus rechtlicher Sicht, überschuldet oder sogar insolvent sind. Es gibt aber sehr wohl Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht und somit durch Einleitung verschiedener Maßnahmen eine Privatinsolvenz vermieden werden kann.

Privatinsolvenz. Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Wenn Sie überschuldet sind, müssen Sie immer damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber davon erfährt und das nicht nur, wenn Sie die Privatinsolvenz beantragen. Wird Privatinsolvenz beantragt, erfolgt eine Veröffentlichung durch das Insolvenzgericht. Dadurch erfahren die wenigsten Arbeitgeber von der Einleitung der Privatinsolvenz. Welcher Arbeitgeber kontrolliert schon, ob einer seiner Angestellten Privatinsolvenz angemeldet hat.

Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich Privatinsolvenz anmelde?

Das ist eine sehr häufige Frage. Viele überschuldete Menschen scheuen den Weg in die Privatinsolvenz, weil sie Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Aufgrund einer Insolvenz darf der Arbeitgeber nicht kündigen.

Die Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens ist natürlich kein Kündigungsgrund. Dass der Arbeitgeber davon nicht begeistert ist, dafür sollte man Verständnis haben.

Kann ich auch Privatinsolvenz anmelden, wenn ich einen Betrug begangen habe?

Ja, Sie können auch in Privatinsolvenz gehen, wenn Sie wegen eines Betrugs oder einer unerlaubten Handlung angezeigt oder verurteilt wurden. Die Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens macht aber nur Sinn, wenn Sie abgesehen von den Schulden, die aus einem Betrug oder einer unerlaubten Handlung bestehen, auch noch andere Schulden haben.

Ist mein Ehepartner oder Lebenspartner von meiner Privatinsolvenz betroffen?

Grundsätzlich muss Ihr Lebenspartner oder Ehepartner nicht für Ihre Schulden aufkommen, sofern er nicht als Bürge aufgetreten ist. Aber es ist wichtig, dass in Ihrer Beziehung oder Ehe, die Eigentumsverhältnisse klar erkennbar sind. Die Privatinsolvenz hat keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner. Ausnahmen bestehen bei Steuerschulden und je nach Höhe des Einkommens bei den Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz.

Wann muss der Ehepartner für die Kosten der Privatinsolvenz aufkommen?

Für Ihre Schulden muss der Ehepartner, in einer Privatinsolvenz, nicht aufkommen, aber für die Zahlung der Gerichts- und Insolvenzverwalter Kosten kann der nicht verschuldete Ehepartner herangezogen werden. Natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für eine Lebensgemeinschaft gilt dies nicht, wenn Sie eine uneheliche Beziehung führen, müssen Sie in keinem Fall für die Kosten aufkommen.

Was ist bei der Einkommensteuer bei einer Privatinsolvenz zu beachten?

Wenn einer der Ehepartner einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt hat, sollten Sie für die Einkommenssteuererklärung die gemeinsame Veranlagung wählen. Dies hat, aus unserer Sicht, in der Privatinsolvenz nur Vorteile für Sie. Sobald Sie eine Insolvenz beantragt haben, erhalten Sie nach Eröffnung des Verfahrens eine neue Steuernummer.

Privatinsolvenz und Schulden beim Energielieferanten

Kann der Strom - oder Gaslieferant die Versorgung im Falle einer Insolvenz einstellen? Wenn Sie Schulden bei einem Strom oder Gaslieferanten haben, kann dieser die Versorgung einstellen. Egal ob Sie Privatinsolvenz beantragt haben oder nicht. Sobald Sie Schulden bei einem Energielieferanten haben, kommt früher oder später die Ankündigung des Lieferanten, dass die Versorgung eingestellt wird, wenn nicht ein Betrag X sofort geleistet wird.

Schenkungen und Erbschaften können im Privatinsolvenzverfahren gepfändet werden.

Wir beginnen mit der Erbschaft. Sollten Sie innerhalb der gesamten Verfahrensdauer eine Erbschaft erhalten (3 Jahre), wird diese zu 50 % gepfändet. Schlagen Sie die Erbschaft aus und fällt somit einem anderen Familienmitglied das Erbe zu, können die Gläubiger nicht auf dieses zugreifen. Die Ausschlagung einer Erbschaft fällt nicht unter die Versagungsgründe, für die Restschuldbefreiung  (§ 296 InsO).

Wer kann Privatinsolvenz anmelden und kann man das selbst machen?

Sie möchten gerne ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen? Aber ist die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) für Sie auch zutreffend und können Sie das selbst machen? Das Privatinsolvenzverfahren (die Bezeichnung Privatinsolvenz entspricht dem Volksmund, richtig heißt es Verbraucherinsolvenzverfahren) trifft auf Sie zu, wenn Sie eine natürliche Person (ein Verbraucher) sind. Zutreffend ist das Privatinsolvenzverfahren aber auch für ehemals Selbstständige, die nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen.