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Ist das PayPal-Konto pfändbar?

Wer kennt das nicht, der Gerichtsvollzieher fragt nach den Konten, die man hat. Die Schuldner denken hier nur an ihre Bankkonten. Das Paypal-Konto, dass so einige haben, wird nicht wirklich als Konto wahrgenommen.

Und doch ist es ein ganz normales Konto. Nur eben meist ohne Guthaben. Doch wenn die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben wird, muss auch dieses Konto vom Schuldner mit angegeben werden. Unabhängig davon, ob es über ein Guthaben verfügt oder nicht.

Sofern ein Guthaben auf dem Paypal-Konto vorhanden ist, kann dieses auch gepfändet werden. Laut dem Gesetz ist ein PayPal Konto sowie jedes normale Konto in Deutschland pfändbar, wenn ein Titel vorliegt.

Wird es nicht angegeben, so ist die eidesstattliche Versicherung falsch. Und dies ist strafbar.

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