Für wen und wann ist das Regelinsolvenzverfahren zutreffend?
Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für wirtschaftlich unabhängige Personen. Somit greift das Regelinsolvenzverfahren bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen, wie z.B. GmbH oder AG. Aber Achtung, auch bei ehemals Selbstständigen kann die Regelinsolvenz, unter bestimmten Voraussetzungen, das zutreffende Verfahren sein.