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Regelinsolvenz = zutreffend für Selbstständige und z.T. für ehemals Selbstständige

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Das Regelinsolvenzverfahren ist für Selbstständige und zum Teil für ehemals Selbstständige, mit weniger als 20 Gläubigern,  zutreffend. Wenn Sie nicht genau wissen, welches Insolvenzverfahren für Sie zutrifft, konsultieren Sie einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Nachfolgend erhalten Sie viele Informationen über die Zuständigkeiten, den Ablauf des Verfahrens und der Arbeit des Insolvenzverwalters.

Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens und Hinweise zum Insolvenzantrag.

Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens unterscheidet sich nur gering zum Privatinsolvenzverfahren. Bei der Regelinsolvenz ist der Gläubigervergleich nicht erforderlich und somit können Sie den Insolvenzantrag auch selbst erstellen und beim zuständigem Gericht einreichen. Um das Regelinsolvenzverfahren einzuleiten, muss ein Insolvenzgrund vorliegen. Dies sind z.B. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung. Wenn Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen, muss nicht in jedem Fall die selbstständige Tätigkeit beendet werden. Wenn Sie z.B.

Insolvenzverwalter. Seine Rechte und Pflichten.

Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters kann nur durch eine natürliche und neutrale Person ausgeübt werden, die jedoch Kenntnisse im juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen muss. Der Insolvenzverwalter ist zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens und wird vom Insolvenzrichter bestimmt.

Der Insolvenzverwalter führt die Prozesse im Insolvenzverfahren im eigenen Namen. Er hat die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen.

Seine Hauptaufgaben sind:

Selbständig sein und bleiben trotz Schulden und Insolvenz?

Die Einleitung der Regelinsolvenz bedeutet nicht unbedingt, dass Sie auch Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Wenn Sie mit der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, kann oft die Insolvenz vermieden werden. Ein Drittel aller Selbstständigen scheitert bereits im ersten Jahr. Oft sind durch die Selbstständigkeit Schulden entstanden und man weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Die Gläubiger machen Druck und der Ausweg liegt oft in der Insolvenz.

Steuerpflicht im Regelinsolvenzverfahren. Was Sie beachten müssen.

Wenn Sie ein Regelinsolvenzverfahren einleiten, befreit Sie dies nicht von Ihren steuerlichen Pflichten. Das Finanzamt ist zwar ein Gläubiger wie jeder andere auch, aber Sie müssen der Mitwirkungs- und Erklärungspflicht weiterhin nachkommen. Sobald das Finanzamt von der Eröffnung der Regelinsolvenz erfährt, schließt es den bis zur Verfahrenseröffnung bestehenden Steuerfall ab und meldet die bestehenden Steuerverbindlichkeiten zur Insolvenztabelle an. Die Schätzungen des Finanzamtes fallen in der Regel wesentlich höher aus als es in der Realität der Fall ist.