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Wer kann Privatinsolvenz anmelden, kann ich das selbst machen?

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Wer kann einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen?

Die Privatinsolvenz steht allen natürlichen Personen offen, die zahlungsunfähig sind, also ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Es spielt keine Rolle, ob die Schulden durch unvorhergesehene Lebensumstände, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere Gründe entstanden sind.

Auch ehemals Selbstständige können einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
In diesem Fall müssen Sie jedoch das Regelinsolvenzverfahren wählen, anstatt die Privatinsolvenz anzumelden.

Kann ich die Privatinsolvenz selbst beantragen?

Um die Privatinsolvenz zu beantragen, müssen Sie zunächst zahlungsunfähig sein, das heißt, Sie können Ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Vor der Anmeldung des Insolvenzverfahrens ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern erforderlich. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass der Einigungsversuch gescheitert ist.

Diese Bescheinigung kann nur von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt ausgestellt werden. Das bedeutet: Nein, Sie müssen den außergerichtlichen Vergleich durch eine professionelle Stelle durchführen lassen, die die Bescheinigung erstellt.

Den Insolvenzantrag können Sie jedoch selbst ausfüllen.

Wenn Sie sich zutrauen, können Sie den Insolvenzantrag eigenständig beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Der Antrag ist online verfügbar, allerdings sehr detailliert. Es ist wichtig, dass Sie alle Angaben korrekt und vollständig ausfüllen. Fügen Sie die Scheiterbescheinigung hinzu und reichen Sie alle Unterlagen beim Gericht ein.

Zusammenfassung

Die Privatinsolvenz kann von jeder natürlichen Person beantragt werden, die zahlungsunfähig ist und ihre Schulden nicht mehr begleichen kann. Auch ehemals Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger haben, können einen Antrag stellen. Vor der Beantragung ist jedoch ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch notwendig, für den Sie eine Bescheinigung von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt erhalten müssen. Der Insolvenzantrag selbst kann jedoch eigenständig beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden, sollte aber sorgfältig ausgefüllt werden. Es ist ratsam, sich vorab gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.