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Privatinsolvenz = Kann ich trotz Privatinsolvenz auswandern?

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Ja und nein! Es kommt darauf an, ob Sie erst Privatinsolvenz beantragen möchten oder ob Sie sich bereits in der Privatinsolvenz bzw. der Wohlverhaltensperiode befinden. Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen möchten, ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung.  Nach der Antragsstellung können Sie auswandern. Sie müssen aber immer für den Insolvenzverwalter erreichbar sein. Es empfiehlt sich aber, in der gesamten Insolvenz, einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland zu haben. Sie müssen nur darauf achten, dass dieser zuverlässig ist.

Antwort, nein:

Wenn Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das heißt, Sie müssen erst alles in die Wege leiten und den Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht einreichen, wenn Sie über ein Insolvenzverfahren in Deutschland Ihre finanzielle Situation wieder ordnen möchten.

Antwort, ja:

Wenn Sie den Antrag auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht eingereicht haben und das Verfahren eröffnet wurde, können Sie auswandern. Aber Achtung:  auch wenn Sie auswandern, müssen Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter nachkommen. Informationen zu Ihren Pflichten während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode finden Sie unter Restschuldbefreiung.

Empfehlung:
Wenn Sie auswandern, sollten Sie unbedingt eine rechtliche Vertretung in Deutschland haben. Nur so können Sie gewährleisten, dass Sie Ihrer Mitwirkungs- und Auskunftspflicht auch wirklich nachkommen. Sie müssen bedenken, dass der Insolvenzverwalter Sie jederzeit in sein Büro bestellen kann.