Die Regelinsolvenz ist das Insolvenzverfahren für wirtschaftlich unabhängige Personen. Somit greift das Regelinsolvenzverfahren bei Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen, wie z.B. GmbH oder AG. Aber Achtung, auch bei ehemals Selbstständigen kann die Regelinsolvenz, unter bestimmten Voraussetzungen, dass zutreffende Verfahren sein.
- Sie haben mehr als 19 Gläubiger oder
- es bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bei:
- ehemals Angestellten
- Forderungen beim Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer
- Forderungen beim Arbeitsamt
- nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
- oder Verbindlichkeiten bei der Berufsgenossenschaft
- Sie haben unüberschaubare Vermögensverhältnisse
Wenn Sie Selbstständig waren (das Gewerbe ist abgemeldet) und keiner der oben aufgeführten Punkte auf Sie zutrifft, ist für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) zutreffend.
In einigen Fällen, vor allem wenn man rechtzeitig Hilfe in Anspruch nimmt, kann die Firmeninsolvenz vermieden werden. Mehr erfahren Sie unter Regelinsolvenz vermeiden.
Weitere Informationen zum Regelinsolvenzverfahren finden Sie unter Ablauf Regelinsolvenz.