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Privatinsolvenz und Schulden beim Energielieferanten

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Kann der Strom - oder Gaslieferant die Versorgung im Falle einer Insolvenz einstellen? Wenn Sie Schulden bei einem Strom oder Gaslieferanten haben, kann dieser die Versorgung einstellen. Egal ob Sie Privatinsolvenz beantragt haben oder nicht. Sobald Sie Schulden bei einem Energielieferanten haben, kommt früher oder später die Ankündigung des Lieferanten, dass die Versorgung eingestellt wird, wenn nicht ein Betrag X sofort geleistet wird.

Können Sie die Schulden nicht bezahlen, wird die Energiebelieferung eingestellt und Sie sitzen im Dunkeln. Zum Glück gibt es ja mehr als einen Energieversorger, sodass man bei einem neuen Lieferanten einen Versorgungsvertrag abschließen kann. Sie sollten darauf achten, dass so wichtige Rechnungen, wie z.B. Miete und Strom, immer bezahlt werden.

Sie haben bereits Insolvenz beantragt und es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Energieversorger, ist es auch bei den Gerichten strittig, ob dieser aufgrund der Altschulden die Energieversorgung einstellen darf. Damit es Sie nicht unvorbereitet trifft, sollten Sie bei Energieschulden, egal ob Strom oder Gas, den Anbieter wechseln.