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Insolvenz - Zwanzig Tipps zum Insolvenzverfahren

Erneut Restschuldbefreiung beantragen. Sperrfrist von 3 Jahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 03.12.2009 - AZ: IX ZB 89/09 erneut bestätigt, dass vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist, der Schuldner nicht erneut die Restschuldbefreiung beantragen kann.

Der Bundesgerichtshof nimmt allerdings in dieser Entscheidung Abschied von seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der mindestens ein neu hinzugekommener Gläubiger, durch den der Schuldner verleitet wurde, neue Verbindlichkeiten zu begründen, für einen erneuten Antrag auf Restschuldbefreiung erforderlich ist.

Insolvenz: Urteil zu vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.1.2009 - AZ: IX ZR 239/07 entschieden, dass ein Versäumnisurteil kein Indiz für das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist.

Um den Untergang der Forderung im Insolvenzverfahren durch die Restschuldbefreiung zu verhindern, gehen Gläubiger immer öfter dazu über, ihre Forderungen gem. §§ 302, 174 Abs. 2 InsO zur Tabelle anzumelden. Nur wenn der Schuldner im Prüfungstermin den deliktischen Charakter der Forderung bestreitet, wird die Forderung von der Restschuldbefreiung erfasst.

Regelinsolvenz und Massearmmut?

Was ist Massearmut?

Massearmut liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies bedeutet, dass nach Eröffnung des Verfahrens festgestellt wird, dass das verfügbare Vermögen des Schuldners nicht genügt, um die Verfahrenskosten zu bezahlen.

Folgen der Massearmut

In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Gericht die Massearmut anzuzeigen. Das Insolvenzgericht kann das Verfahren einstellen, wenn die Kosten nicht gedeckt sind (§ 207 InsO).

Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen möglich

Am 20. Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen IX ZB 8/10 entschieden, dass ein Schuldner Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens vornehmen kann, ohne dass hierdurch seine Restschuldbefreiung gefährdet ist.

Im betreffenden Fall hatte die Lebensgefährtin des Schuldners einen monatlichen Betrag an einen Insolvenzgläubiger des Schuldners gezahlt. Dieser hatte seine Forderung gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren nicht angemeldet.

Kann der Insolvenzverwalter die Mietkaution pfänden?

Eine häufige Frage lautet: Darf der Insolvenzverwalter die Kaution der alten Wohnung pfänden? Die Antwort lautet: Ja, das kann er.

1. Warum ist die Mietkaution pfändbar?

Die Mietkaution zählt nicht zum pfändungsfreien Einkommen – selbst dann nicht, wenn sie ursprünglich aus solchem Einkommen bezahlt wurde. Sobald die Kaution hinterlegt ist, wird sie als Vermögen betrachtet und unterliegt damit der Insolvenzmasse.

Wann lohnt es sich einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen?

Ab wann lohnt sich ein Insolvenzantrag zu stellen?

Nun, es lohnt sich bei Schulden von weniger als 2.500 EURO nicht. Dies ist nämlich die Summe, die an Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten für das Insolvenzverfahren im Schnitt anfallen und die man nach Ende des Verfahrens an den Staat zahlen muss.

Wer also zwar sehr viele Gläubiger, aber nur eine geringe Schuldsumme hat, sollte kein Insolvenzverfahren ins Auge fassen.

Namensänderung und Schuldnerverzeichnis

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich mit Urteil vom 03.12.2010 zum AZ: VG 3 K 11.09, mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Namensänderung möglich ist, wenn der Antragsteller im Schuldnerverzeichnis steht.

Das Gericht verneinte dies. Die Klägerin wollte aus religiösen Gründen ihren Vornamen ändern. Sie ist Zen-Buddhistin und hat den Vornamen Christel. Dieser ist ihrer Ansicht nach zu christlich geprägt und widerspricht ihrer eigenen religiösen Überzeugung als Buddhistin. Die Klägerin begehrte einen ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Vornamen.