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Insolvenz - Zwanzig Tipps zum Insolvenzverfahren

Namensänderung und Schuldnerverzeichnis

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich mit Urteil vom 03.12.2010 zum AZ: VG 3 K 11.09, mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Namensänderung möglich ist, wenn der Antragsteller im Schuldnerverzeichnis steht.

Das Gericht verneinte dies. Die Klägerin wollte aus religiösen Gründen ihren Vornamen ändern. Sie ist Zen-Buddhistin und hat den Vornamen Christel. Dieser ist ihrer Ansicht nach zu christlich geprägt und widerspricht ihrer eigenen religiösen Überzeugung als Buddhistin. Die Klägerin begehrte einen ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Vornamen.

Gläubigerbenachteiligung, wann liegt diese vor?

Die Falle der Gläubigerbenachteiligung ist eine für viele Schuldner nicht sichtbare. Woher soll ein Schuldner wissen, wann eine anfechtbare Handlung seinerseits, also eine sogenannte vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung, vorliegt und wann nicht? Der Gerichtsvollzieher kündigt sich an, was und vor allem wie tun?

Hier ein paar Hinweise dazu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.12.2009, Az: IX ZR 128/08, entschieden, dass Handlungen des Schuldners durchaus eine Gläubigerbenachteiligung darstellen können.