Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters kann nur durch eine natürliche und neutrale Person ausgeübt werden, die jedoch Kenntnisse im juristischen und wirtschaftlichen Bereich vorweisen muss. Der Insolvenzverwalter ist zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens und wird vom Insolvenzrichter bestimmt.
Der Insolvenzverwalter führt die Prozesse im Insolvenzverfahren im eigenen Namen. Er hat die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen.
Seine Hauptaufgaben sind:
- Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören ( z. B. geleaste Maschinen) aus dem Insolvenzvermögen auszusondern.
- Die Insolvenzmasse, um die zum Vermögen gehörenden Gegenstände zu ergänzen.
- Abschließend, die Insolvenzmasse gleichmäßig (nach Quote) zu verteilen.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, eine Aufstellung über das Insolvenzvermögen sowie der Beteiligten zu erstellen. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auf Grundlage der vom Insolvenzverwalter erstellten Aufstellung ein Massegutachten erstellt. Mit diesem Gutachten wird die Wirtschaftlichkeit des Insolvenzverfahrens überprüft.
Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
Rechte des Insolvenzverwalters
- Verwertung von Vermögenswerten: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, das Vermögen des Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Das umfasst Immobilien, Firmenwerte, Bankguthaben und andere Vermögenswerte.
- Überwachung und Prüfung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Forderungen der Gläubiger zu überprüfen und im Zweifel anzufechten. Wenn Forderungen nicht korrekt oder unberechtigt sind, kann er diese ablehnen.
- Verfügungsrecht über das Vermögen: Er erhält die Kontrolle über das Vermögen des Schuldners und ist berechtigt, Verträge zu kündigen oder neue zu schließen, wenn dies zur Masseerhaltung erforderlich ist.
- Verhandlungen mit Gläubigern: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, mit den Gläubigern zu verhandeln und, wenn möglich, eine Einigung über die Verteilung der Insolvenzmasse zu erzielen.
- Verkauf von Vermögenswerten: Er darf Vermögenswerte verkaufen, um das Geld an die Gläubiger zu verteilen.
Pflichten des Insolvenzverwalters
- Schutz der Insolvenzmasse: Eine der Hauptpflichten des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und zu verwalten, um den größtmöglichen Erlös für die Gläubiger zu erzielen.
- Pflicht zur Information und Kommunikation: Der Insolvenzverwalter muss sowohl den Schuldner als auch die Gläubiger regelmäßig über den Stand des Verfahrens informieren. Er muss dem Insolvenzgericht Bericht erstatten und eine Schlussabrechnung erstellen.
- Prüfung und Verwertung von Vermögenswerten: Er ist verpflichtet, alle Vermögenswerte des Schuldners zu prüfen und gegebenenfalls zu veräußern. Dazu gehört auch, das vorhandene Vermögen des Schuldners zu erfassen, zu bewerten und für die Gläubiger zu nutzen.
- Forderungsanmeldung und -prüfung: Der Insolvenzverwalter muss die Forderungen der Gläubiger auf deren Richtigkeit überprüfen und bei Bedarf bestreiten.
- Verteilung der Insolvenzmasse: Er ist dafür verantwortlich, die Masse nach den Vorgaben des Insolvenzrechts gerecht und entsprechend der Rangfolge der Gläubiger zu verteilen.
- Überwachung der Wohlverhaltensperiode (im Fall einer Privatinsolvenz): In der Privatinsolvenz überwacht der Insolvenzverwalter auch, ob der Schuldner seinen Verpflichtungen während der Wohlverhaltensperiode nachkommt.
Der Insolvenzverwalter handelt im Interesse der Gläubiger und unterliegt einer Aufsicht durch das Insolvenzgericht. Seine Aufgaben sind darauf ausgerichtet, das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen und eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.