Eine häufige Frage lautet: Darf der Insolvenzverwalter die Kaution der alten Wohnung pfänden? Die Antwort lautet: Ja, das kann er.
1. Warum ist die Mietkaution pfändbar?
Die Mietkaution zählt nicht zum pfändungsfreien Einkommen – selbst dann nicht, wenn sie ursprünglich aus solchem Einkommen bezahlt wurde. Sobald die Kaution hinterlegt ist, wird sie als Vermögen betrachtet und unterliegt damit der Insolvenzmasse.
2. Wann kann der Insolvenzverwalter auf die Kaution zugreifen?
Solange das Mietverhältnis besteht, hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf die Kaution. Erst wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter die Kaution zurückzahlt, kann der Insolvenzverwalter diese einfordern.
3. Wie kann der Schuldner die neue Kaution bezahlen?
Der Schuldner ist selbst dafür verantwortlich, die Kaution für eine neue Wohnung aufzubringen. Dabei muss er beachten, dass er keine neuen Schulden aufnehmen darf, da dies die Restschuldbefreiung gefährden könnte.
4. Wichtige zeitliche Aspekte
Viele empfinden es als ungerecht, dass sie die neue Mietkaution bereits zu Beginn des neuen Mietverhältnisses zahlen müssen, während sie auf die Rückzahlung der alten Kaution noch warten. Tatsächlich besteht nach ständiger Rechtsprechung erst sechs Monate nach Ende des alten Mietverhältnisses ein Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung der alten Kaution.
5. Praktischer Tipp: Rechtzeitig vorsorgen
Da die alte Kaution oft erst Monate später ausgezahlt wird, während die neue Kaution sofort fällig ist, sollten Betroffene frühzeitig finanzielle Vorsorge treffen, um nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.