Verspätungszuschlag des Finanzamtes
Wie lange darf das Finanzamt mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen warten? Eine endgültige Entscheidung liegt hierzu derzeit noch nicht vor. Jedoch hat das niedersächsische Finanzgericht durch Urteil vom 24.02.2009, Az. 12 K 249/08 entschieden, dass das Finanzamt noch 1 Jahr und 2 Tage nach der Versendung des Steuerbescheides einen Verspätungszuschlag festsetzen darf. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IX R 43/09 anhängig.