Direkt zum Inhalt

Schulden 14 wertvolle Tipps

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Das Sozialgericht Ulm hat mit Urteil vom 14.07.2010 zum AZ: S 8 AS 3142/09 entschieden, dass eine alleinerziehende Hartz IV-Bezieherin auch dann, wenn sie einen schwerstbehinderten Ehemann hat, Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende hat.

Im betreffenden Fall wohnte eine Hartz IV-Bezieherin mit ihrem minderjährigen Kind sowie ihrem schwerstbehinderten Ehemann in einem Haushalt zusammen. Der Ehemann sitzt im Rollstuhl. Er ist vom Hals abwärts gelähmt. Den Kopf kann er nur mit Mühe halten und wird mit einer Sonde ernährt sowie mittels einer Maske 16 h täglich beatmet.

Samstag bei Mietzahlung KEIN Werktag

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.7.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 129/09 und Urteil vom 13.7.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 291/09 entschieden, dass zur Berechnung der Frist für Mietzahlungen der Samstag kein Werktag ist. Dieser wird dann nicht mitgezählt. Dies gilt aber ausschließlich für die Zahlungsfrist. Nicht für die Kündigungsfrist von Mietverhältnissen.

Keine Gebührenpflicht für Unterrichtung durch Bank

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 06.12.2010 zum AZ: 08 O 1140/10 entschieden, dass Klauseln, nach denen die Unterrichtung über die Nichtausführung von Einzugsermächtigungen gebührenpflichtig ist, unzulässig sind.

Das Landgericht beurteilte dabei die neuen Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr von Banken und Sparkassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.