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Sie haben die Forderungen der Gläubiger bezahlt? Worauf müssen Sie achten?

Ordnung in den eigenen Unterlagen hilft immer. Wer einem Gläubiger Geld schuldet und diese bezahlt, sollte sich zum Zwecke der späteren Beweissicherung, die entsprechenden Belege, z.B. Kontoauszüge, Quittungen, immer gut aufbewahren, damit der Gläubiger später nicht ein zweites Mal abkassieren kommen kann. Ist die Forderung tituliert, d.h. gibt es einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, lassen Sie sich dieses nach vollständiger Bezahlung entwertet übergeben.

Für jeden Titel wird in Deutschland genau eine vollstreckbare Ausfertigung dem Gläubiger übergeben. Mit dieser kann er den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Eine Ausfertigung, damit die Forderung nicht mehrfach eingetrieben werden kann. Ist die Forderung beglichen, ist der Titel zu entwerten und an den Schuldner herauszugeben. Achten Sie immer darauf, den entwerteten Titel vom Gerichtsvollzieher zu erhalten und bewahren Sie diesen gut in Ihren Unterlagen auf. Nicht immer verbleibt die Forderung bei dem ursprünglichen Gläubiger.

Sicherlich haben auch Sie es schon erlebt, dass sich ein Inkassounternehmen bei Ihnen meldet und Ihnen mitteilt, dass die Forderung vom ursprünglichen Gläubiger an das Inkassounternehmen abgetreten wurde. Stellen Sie sicher, dass Sie den Abtretungsvertrag zumindest in Kopie sehen oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des ursprünglichen Gläubigers in Ihren Unterlagen haben, mit dem dieser Ihnen die Abtretung anzeigt. Oft werden dann nämlich nur die rudimentärsten Unterlagen vom ursprünglichen Gläubiger an den neuen weitergereicht. Diese bestehen in den Vertragsunterlagen. Wenn nun gerade zu der Zeit von Ihnen noch Zahlungen an den alten Gläubiger erfolgt sind, wird dies dem neuen nicht unbedingt mitgeteilt. Und schon haben Sie das Problem. Denn Sie müssen die Zahlung nachweisen. Oder aber der ursprüngliche Gläubiger wird verkauft. Geht also in die Hände eines neuen Eigentümers.

Auch dann kann es vorkommen, dass Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Gläubiger und auch der spätere Gläubiger, dem die Forderung abgetreten wurde, alle Ihre Zahlungen akribisch vermerkt. Dies obliegt Ihnen, denn Sie wollen nicht zu viel zahlen! Der Gläubiger kann allein mit den Vertragsunterlagen das Zustandekommen des Vertrages nachweisen.

Damit hat er seinen Teil getan und kann Ihnen gegenüber gerichtlich den gesamten Anspruch geltend machen. Den Nachweis, wann und wie viel der Forderung von Ihnen an den Gläubiger bezahlt wurde und dass die Zahlungen auch den Gläubiger erreicht haben, den müssen Sie als Schuldner erbringen. Bis zum letzten Jahr war dies für Sie auch noch relativ einfach. Denn bei Überweisungen musste die Bank immer überprüfen, ob der von ihnen angegebene Gläubiger und der tatsächliche Kontoinhaber übereinstimmen.

Dies muss die Bank nun nicht mehr tun. Vergewissern Sie sich also, dass Sie die korrekten Kontodaten verwenden. Andernfalls überweisen Sie Geld an einen Dritten und müssen dieses dann mühselig von diesem zurückverlangen während Sie gleichzeitig gegenüber dem Gläubiger möglicherweise in Zahlungsverzug kommen.

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