Wie sieht es mit der Verjährung von Darlehensverträgen oder Handyverträgen aus, werden wir oft gefragt. Auch für diese Gläubiger gelten Regeln.
Nun, grundsätzlich gilt auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Aber, und das ist wichtig, erst ab Fälligkeit der einzelnen Raten beginnt diese Frist zu laufen. Wird also eine Rückzahlung des Darlehens über den Zeitraum von 72 Monaten, also 6 Jahren vereinbart, sind die im 1. Jahr fällig gewordenen Raten zum Ende des 4. Jahres verjährt. Wohingegen die Raten aus dem 4. bis 6. Jahr zum Ende des Vertrages noch nicht verjährt sind. Ebenso ergeht es den Zinsen.
Wer also Verträge mit einer langen Laufzeit abschließt, sollte sich dieser Tatsache bewusst sein. Allerdings haben die Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Verträge fristlos zu kündigen. Dann wird die offene Summe sofort fällig und am Verjährungsfrist beginnt zu laufen.