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Keine Gebührenpflicht für Unterrichtung durch Bank

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 06.12.2010 zum AZ: 08 O 1140/10 entschieden, dass Klauseln, nach denen die Unterrichtung über die Nichtausführung von Einzugsermächtigungen gebührenpflichtig ist, unzulässig sind.

Das Landgericht beurteilte dabei die neuen Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr von Banken und Sparkassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon wiederholt ebenso entschieden. Allerdings wurden im Herbst 2009 mit der Einführung des neuen Zahlungsverkehrsrechtes neue Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren verfasst. Dort ist wieder eine Klausel enthalten, mittels derer die Banken zur Erhebung von Benachrichtigungsgebühren berechtigt sein sollen. Kreditinstitute verlangen aufgrund dieser Klausel pro Vorgang zwischen 1 und 5 Euro.

Gegen diese Klausel wurde gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht bestätigte die Auffassung des Klägers. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, bleibt derzeit abzuwarten.