Die Einleitung der Privatinsolvenz hat zur Folge, dass nicht nur der pfändbare Teil des Gehalts der Pfändung unterliegt, sondern auch Sach- und Vermögenswerte. Einfach ausgedrückt, sind dies alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände und z.B. Geldanlagen und/oder Bausparverträge.
Vom Schuldner wird erwartet, dass er in den 3 Jahren in denen das Privatinsolvenzverfahren mit anschliessender Wohlverhaltensperiode läuft, eine angemessene und bescheidene Lebensweise führt. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie nichts mehr besitzen dürfen. Sie müssen sich z.B. keine Sorgen um persönliche Dinge wie z.B. dem Ehering machen, dieser sowie auch persönliche Unterlagen sind von der Pfändung ausgeschlossen. Auch alle für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch notwendigen Gegenstände sind vor der Pfändung geschützt.
Zu den notwendigen Gegenständen zählt auch der Fernseher oder das Radio. Wobei ich hier darauf hinweisen möchte, dass ein Fernseher oder eine HiFi Anlage einen bestimmten Wert nicht überschreiten sollte. Sie haben ein Recht auf einen Fernseher, aber es wird Standard erwartet und nicht Luxus. Übersteigt z.B. der Fernseher einen Wert von ca. 1000 € hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit eine Austauschpfändung vorzunehmen. Dies bedeutet, Ihr schöner teurer Fernseher wird gepfändet und Sie erhalten dafür ein einfacheres Gerät. Ab welchem Wert der Insolvenzverwalter eine Pfändung durchführen darf, ist nicht in Euro festgelegt, vielmehr entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er nach der Versteigerung einen Wert für die Insolvenzmasse erzielen kann. Es kommt dabei nicht darauf an, dass dieser Wert auch tatsächlich erzielt wird!
Gepfändet werden auf jedem Fall hochwertige Antiquitäten, teure Malereien oder das Boot. Allgemein gesagt Wertgegenstände.
Ich gehe in Insolvenz. Was wird mit dem Eigentum meines Lebensgefährten oder Ehepartner. Ist mein Lebenspartner von meiner Privatinsolvenz betroffen? Muss er für meine Schulden aufkommen?
Alle Wertgegenstände die Ihrem Lebenspartner gehören, können nicht gepfändet werden. Aber Achtung: Sie müssen nachweisen, dass dies Eigentum Ihres Partners ist! Dafür ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Kassenbelege haben. Es ist ausreichend, wenn Sie eine Liste anfertigen, die beinhaltet, was zum Eigentum des Lebenspartners gehört. Wir empfehlen, dass beide Parteien die Liste unterschreiben. Auf Verlangen ist diese dem Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalter vorzulegen.
Was passiert in der Insolvenz mit meinem Auto?
Grundsätzlich kann das Auto gepfändet werden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er selbst oder der Ehepartner dass Auto für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt, ist das Auto nicht pfändbar. Aber Achtung: es reicht nicht aus zu behaupten, das Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie müssen nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, z.B. weil Sie in einer ländlichen Gegend wohnen oder in Schichten arbeiten. Die Nachweispflicht liegt beim Schuldner.
Sollten Sie Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter sein, fällt der Nachweis nicht schwer. Ohne Auto könnten Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und somit ist das Auto auch nicht pfändbar. Dies gilt natürlich auch für andere Gegenstände, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen.
Ihr Auto gehört im Falle einer Insolvenz zur Insolvenzmasse und kann gepfändet werden. Insolvenz Auto