Wenn jemand eine Lohnpfändung einleiten will, muss er erst einen Vollstreckungstitel erwirken. Kennt er Ihren Arbeitgeber, kann er die Zahlung der Forderung direkt beim Arbeitgeber einfordern (den sogenannten Drittschuldner). Sollte er diesen nicht kennen, kann er die Anschrift über die eidesstattliche Versicherung einholen. Wird die Lohnpfändung durchgeführt, kann nur der pfändbare Teil Ihres Einkommens gepfändet werden.
Wird Ihr Lohn gepfändet, betrifft die natürlich nicht Ihren ganzen Lohn, sondern nur den pfändbaren Teil. Dieser wird an der Höhe Ihres Nettolohns und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen berechnet. Wie viel in Ihrem Fall pfändbar ist, können Sie unserer Pfändungstabelle entnehmen. In jedem Fall bleibt Ihnen auch nach der Lohnpfändung genug zum Leben. Im Einzelfall (bei besonderen finanziellen Belastungen) kann der Pfändungsfreibetrag, durch Antragsstellung bei Gericht, auch erhöht werden.
Sie sollten wissen, dass Ihr Arbeitgeber für die Berechnung des Pfändungsfreibetrags und die Ausschüttung verantwortlich ist. Gerade in kleinen Firmen haben die Arbeitgeber mit Lohnpfändungen nicht viel zu tun und sind von daher auch nicht mit den Berechnungen und der Abwicklung vertraut. Aus diesem Grund empfehlen wir die Berechnung des pfändbaren Einkommens zu kontrollieren.
Viele Schuldner haben Angst, dass sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, wenn es zu einer Lohnpfändung kommt. Grundsätzlich ist eine Lohnpfändung aber kein Grund für eine Kündigung. Einige Arbeitgeber sind natürlich nicht erfreut, da sie durch die Pfändung mehr Arbeit und Verantwortung haben, aber wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und die Situation erklären, bringen die meisten doch Verständnis auf.