Mit dem Pfändungsschutzkonto können Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen vor einer Pfändung schützen und somit trotz Pfändung Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wenn Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber Dritten haben (z.B. leibliche Kinder oder der Ehepartner ohne eigenes Einkommen) benötigen Sie eine Bescheinigung für Ihre Bank, um den erhöhten Pfändungsfreibetrag für Ihr Pfändungsschutzkonto zu erhalten. Diese erhalten Sie bei unserer Schuldnerberatung.
Seit dem 01.07.2010 haben alle Schuldner und Verbraucher die Möglichkeit, Ihr bestehendes Girokonto zu einem Pfändungsschutzkonto ( P-Konto) umzuwandeln. Dies dient dem Schutz des pfändungsfreien Einkommens.
Wie erhalte ich ein Pfändungsschutzkonto?
Sie müssen sich an Ihre Bank wenden und die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto mit dieser vereinbaren. Dies kann nur der Inhaber des Kontos oder der gesetzliche Vertreter veranlassen. Aber Achtung, es besteht nur die Pflicht für die Bank, ein bestehendes Konto zu einem Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Sollten Sie noch kein Konto besitzen oder die Bank wechseln wollen, müssen Sie erst ein Girokonto eröffnen und erst wenn alles in Sack und Tüten ist, können Sie dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass die Bank Sie als neuen Kunden von vorn herein ablehnt.
Meine Frau und ich haben ein Gemeinschaftskonto. Kann dieses auch zu einem P- Konto umgewandelt werden?
Nein. Pfändungsschutz ist ein individuelles Recht, aus diesem Grund lässt das Gesetz nur den Schutz eines Einzelkontos zu. Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto besitzen, müssen Sie dieses erst auflösen oder umwandeln lassen, bzw. zwei separate Konten eröffnen.
Mein Konto wird bereits gepfändet. Kann ich dieses trotzdem zu einem P- Konto umwandeln lassen?
Ja! Wurde bereits von einem Gläubiger eine Kontopfändung eingeleitet kann der Schuldner sein Konto trotz bestehender Pfändung zu einem P- Konto umwandeln. Dies ist für den laufenden Monat, in dem die Antragstellung erfolgt, möglich. Sie sollten bedenken, das die Bank ein paar Tage Bearbeitungszeit benötigt, um die Umstellung des Kontos vorzunehmen. Also nicht erst am 30. des Monats den Antrag stellen, sondern sofort wenn Sie von der Kontopfändung Kenntnis erhalten haben.
Ich habe zwei Konten, kann ich beide zu einem P- Konto Umwandeln?
Nein! Jeder Bürger hat das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Bei der Antragsstellung müssen Sie versichern, dass kein weiteres P- Konto besteht.
Wie viel von meinem Einkommen ist bei einem P- Konto geschützt?
Der Pfändungsschutz richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Müssen Sie nur für sich allein sorgen, steht Ihnen der Grundfreibetrag in Höhe von 1.330,16 € zu. Gewähren Sie einer oder mehren Personen Unterhalt erhöht sich der Pfändungsfreibetrag pro unterhaltspflichtige Person.
Erhöhung Freibeträge bei unterhaltspflichtigen Personen
- eine = 500,62€
- zwei = 779,52€
- drei = 1048,42€
- vier = 1337,32€
- fünf oder mehr = 1616,22€
Erhöhte Freibeträge bei Kindergeldbezug
- 219€ - 1 Kind
- 438€ - 2 Kinder
- 663€ - 3 Kinder
- 913€ - 4 Kinder
- 1163€ - 5 Kinder
Achtung: Auch das PayPal-Konto kann gepfändet werden.