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Forderungspfändung, was kann man dagegen tun?

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Im Falle einer Forderungspfändung können z.B. der Lohnsteuerjahresausgleich, Renten - und Lebensversicherungen gepfändet werden aber auch der Lohn oder das Konto. Bei Selbstständigen hat der Gläubiger sogar die Möglichkeit an dessen Kunden ran zu treten, um seine Forderung bei diesen einzutreiben.

Wenn Sie selbstständig sind, ist eine Forderungspfändung so ziemlich das Schlimmste, was Ihnen passieren kann. Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, kann bei ihren Kunden eine sogenannte Forderungspfändung durchführen werden. In diesem Fall ist Ihr Kunde ein Drittschuldner.

Drittschuldner sind Personen und Firmen, gegen die Sie eine Forderung haben. Ihre Kunden haben bei Ihnen Schulden, da diese, aufgrund einer erbrachten Leistung oder durch Erhalt von Ware, eine Rechnung von Ihnen erhalten haben. Solange diese nicht beglichen ist, ist Ihr Kunde auch Ihr Schuldner und das ist natürlich sehr unangenehm

Machen können Sie dagegen nur eines, sich schnell einigen. Besteht diese Möglichkeit nicht, wird Ihr Kunde von Ihrer Zahlungsunfähigkeit erfahren und oftmals hat dies zur Folge, dass der Kunde die längste Zeit bei Ihnen Kunde war.

Renten- und Lebensversicherungen sind leicht zu schützen. Alle Informationen finden Sie unter Pfändungsschutz Altersvorsorge.