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Der Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens

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Das Privatinsolvenzverfahren bietet Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und ihre Schulden nicht mehr begleichen können, eine Möglichkeit, einen Neuanfang zu wagen. Der Prozess ermöglicht es Schuldnern, nach einer festgelegten Zeit von ihren verbliebenen Schulden befreit zu werden. Allerdings ist der Ablauf des Verfahrens in verschiedene Schritte unterteilt, die sorgfältig beachtet werden müssen. Vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis hin zum vereinfachten Insolvenzverfahren gibt es mehrere Phasen, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung sind. In den folgenden Abschnitten wird der Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens näher erläutert und welche wichtigen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen.

1. Der außergerichtliche Einigungsversuch (Gläubigervergleich)

Der Gesetzgeber bestimmt, dass vor Einleitung der Privatinsolvenz der Schuldner verpflichtet ist den Versuch zu unternehmen, sich außergerichtlich über die Regulierung seiner Schulden zu einigen.

Dafür muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Dieser wird an alle Gläubiger verschickt. Nun haben diese die Möglichkeit diesen anzunehmen oder auch abzulehnen. Wenn nur einer diesen Plan ablehnt, gilt der Einigungsversuch bereits als gescheitert.

Stimmen alle zu, erfolgt die Tilgung der Schulden entsprechend der gemeinsam getroffenen Regelung. In diesem Fall wird keine Insolvenz eingeleitet. Sollten eine Privatinsolvenz anstreben ist der Vergleich erforderlich und muss von einer geeigneten Person ausgeführt werden. Dies ist z.B. eine Schuldnerberatung mit einem Rechtsanwalt oder Notare.

2. gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Erst wenn der Versuch der außergerichtlichen Einigung scheitert, wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren notwendig. Die Eröffnung der Privatinsolvenz kann auf Antrag des Schuldners erfolgen. Jetzt hat das Gericht die Möglichkeit, eine Einigung auf Grundlage des Schuldenbereinigungsplans herbeizuführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen. Besteht nach Meinung des Gerichts keine Möglichkeit der Einigung, kann es die Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens anordnen.

3. vereinfachtes Insolvenzverfahren

Wenn der Einigungsversuch scheitert, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eingeleitet, das insgesamt drei Jahre dauert, einschließlich der Wohlverhaltensperiode. Während dieser Zeit muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführen. Hat der Schuldner jedoch kein pfändbares Einkommen, muss er keine Zahlungen leisten. Trotzdem bleibt er verpflichtet, sich an die weiteren Bedingungen des Verfahrens zu halten, wie etwa keine neuen Schulden zu machen und aktiv am Entschuldungsprozess mitzuwirken. Nach Ablauf der drei Jahre erfolgt die Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner alle Anforderungen erfüllt hat.

Die Kosten des vereinfachten Insolvenzverfahrens müssen ebenfalls beachtet werden. In der Regel fallen Gebühren für das Verfahren an, die sich aus den Gerichtskosten und den Verwaltungskosten des Insolvenzverwalters zusammensetzen. Wenn der Schuldner kein pfändbares Einkommen hat und somit keine Zahlungen an die Gläubiger leisten kann, wird geprüft, ob er die Kosten des Verfahrens tragen kann. In vielen Fällen wird ein Teil der Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. Kann der Schuldner die Kosten nicht selbst tragen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Stundung der Kosten zu beantragen.

Sofern Sie eine Privatinsolvenz einleiten möchten ist es sehr wichtig, dass alle Forderungen im Insolvenzantrag angeben werden, auch wenn diese strittig sind. Forderung Insolvenzantrag.

Fazit

Das Privatinsolvenzverfahren ist in mehrere Schritte unterteilt. Zunächst muss der Schuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch (Gläubigervergleich) unternehmen. Wenn dieser scheitert, folgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, bei dem das Gericht eine Einigung anstreben kann. Sollte auch dies nicht erfolgreich sein, wird das vereinfacht Insolvenzverfahren eingeleitet, das in der Regel drei Jahre dauert und währenddessen der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abführt. Am Ende des Verfahrens kann die Restschuldbefreiung erfolgen, wenn der Schuldner alle Bedingungen erfüllt hat. Es ist wichtig, alle Forderungen im Insolvenzantrag anzugeben, auch wenn diese umstritten sind, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.