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Der außergerichtliche Einigungsversuch mit Schuldenbereinigungsplan

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Der außergerichtliche Einigungsversuch (Vergleich) ermöglicht es Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Der Gläubigervergleich (außergerichtliche Einigungsversuch) ist der erste Schritt, um Ihr Schuldenproblem wieder in den Griff zu bekommen.

Auch für die Einleitung der Privatinsolvenz ist der Vergleich die Voraussetzung und sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierfür wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, mit dem Ziel, mit allen Gläubigern eine Einigung über die Rückzahlung der Verbindlichkeiten herbei zu führen.

Im Schuldenbereinigungsplan werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners dargelegt und ein konkreter Vorschlag zur Schuldenbereinigung, den Gläubigern unterbreitet. Der Schuldenbereinigungsplan ist grundsätzlich frei verhandelbar.

Die getroffenen Vereinbarungen können sehr unterschiedlich sein, z.B.:

  • Stundung der Raten
  • Ratenzahlung
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Schuldenerlass oder Teilerlass
  • Erhalt oder Schonung bestimmter Vermögenswerte
  • Zins- und/oder Kostenverzicht
  • Einmalzahlung

Im Schuldenbereinigungsplan werden sogenannte Anpassungsklauseln mit aufgenommen.

Ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie haben unvorhergesehene Ausgaben, z.B. das Auto streikt. Wenn eine Reparatur zwingend erforderlich ist, kann es schon passieren, dass die mit Ihren Gläubigern vereinbarte Rate in diesem Monat nicht gezahlt werden kann. Zumindest nicht, ohne neue Schulden zu machen oder den Dispo in Anspruch zu nehmen. Weitere Gründe können z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft bzw. Familienzuwachs sein. Aus diesen Gründen sollte die vorübergehende Aussetzung der Zahlung (in der Regel 2 Monaten pro Jahr) in die Vereinbarung zur Schuldenregulierung mit Ihren Gläubigern aufgenommen werden. Wenn Sie die im Schuldenbereinigungsplan vereinbarten Zahlungen bis zum Zahlungsende einhalten, sind Sie schuldenfrei!

Wenn Sie eine Privatinsolvenz anstreben, müssen Sie den Vergleich durch eine sogenannte geeignete Person durchführen lassen. Dies sind Rechtsanwälte, Notare oder auch eine Schuldnerberatung.