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Das gerichtliche Insolvenzverfahren. Wir funktionierts?

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Ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert, können Sie die Einleitung des Insolvenzverfahrens beim Gericht beantragen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig beim zuständigen Gericht eingegangen sind, werden diese geprüft. Das Gericht entscheidet dann, ob ein Einigungsversuch im gerichtlichen Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Entscheidet das Gericht, dass auch ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nicht erfolgversprechend ist, wird sofort über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden. Diese Vorgehensweise hat für Sie den Vorteil, dass Sie Geld und Zeit sparen.

Sieht das Gericht Chancen, dass der Schuldenbereinigungsplan im gerichtlichen Verfahren angenommen wird, erfolgt das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. In diesem Fall wird das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Jetzt erhalten alle Forderungsinhaber Ihre Vermögensübersicht und den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vom Gericht.

Dieser lehnt sich meistens an den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan an. Die Gläubiger haben einen Monat Zeit dazu Stellung zu nehmen. Äußert sich einer innerhalb dieser Frist nicht, wird dies als Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan und als Verzicht auf nicht aufgeführte Forderungen gewertet. Widerspricht einer, gibt Ihnen das Gericht die Möglichkeit, den Schuldenbereinigungsplan zu ändern oder zu ergänzen.

Beim außergerichtlichen Einigungsversuch ist es hingegen genau umgedreht. Meldet sich ein Forderungsinhaber nicht, gilt dies als Ablehnung. Somit sind diese in einem gerichtlichen Verfahren eher gezwungen, an einer für beide Parteien wirtschaftlich sinnvollen Schuldenbereinigung mitzuwirken.

Stimmt mehr als die Hälfte dem gerichtlichen Einigungsversuch zu (nach Anzahl von Köpfen und Forderungssummen), kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung einzelner ersetzen. Voraussetzung ist, dass im gerichtliche Schuldenbereinigungsplan keiner benachteiligt wird. Stimmen alle dem Schuldenbereinigungsversuch zu, hat dieser dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich.

Jetzt muss der Schuldner, nur noch die im Schuldenbereinigungsplan getroffenen Vereinbarungen erfüllen und ist dann nach Ablauf der im Schuldenbereinigungsplan getroffenen Laufzeit schuldenfrei. Dies gilt natürlich nur für die im Schuldenbereinigungsplan berücksichtigten Gläubiger. Hat der Schuldner einen vergessen, kann dieser weiterhin seine Forderungen in voller Höhe geltend machen.