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Im Insolvenzverfahren fallen Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter an.

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Für das Insolvenzverfahren fallen Gerichts und Insolvenzverwalterkosten an. Diese sind nicht mit der Erteilung der Restschuldbefreiung abgegolten. Es gibt grundsätzlich keinen Grund, vor den Kosten für das Insolvenzverfahren zurückzuschrecken. In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer.

Gerichtskosten

Es fallen Kosten für das Eröffnungsverfahren, Gebühren für die Veröffentlichung, Zustellungsgebühren, Grundgebühren pro Insolvenzmasse und so weiter, an. Bei mittellosen Schuldnern kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.

Sie müssen erfahrungsgemäß mit Gerichtskosten von 1000,00€ bis 1800,00€ rechnen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Anzahl der Gläubiger und ob Insolvenzmasse vorhanden ist. Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört, z.B. ein Haus, ein Grundstück oder das Auto und was er während des Verfahrens erlangt, z.B. das pfändbare Einkommen. Ob Sie ein pfändbares Einkommen haben, können Sie mit unserem Pfändungsrechner prüfen.

Insolvenzverwalter Kosten

Im Insolvenzverfahren wird Ihnen vom Gericht ein Insolvenzverwalter zugeteilt. Die Kosten für den Insolvenzverwalter richtet sich auch nach der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.

Ist die Anzahl der Gläubiger nicht höher als 10 erhält der Insolvenzverwalter mindestens 1000,00€. Sind es mehr als 10 Gläubiger kommen je 5 angefangene Gläubiger 150,00€ hinzu. Zusätzlich erhält der Insolvenzverwalten einen Anteil aus der Insolvenzmasse. Bei einer Insolvenzmasse bis zu 25.000,00€ erhält der Insolvenzverwalter 40%, bis zu 50.00,00€ sind es 25%.

Gesamtkosten Insolvenzverfahren 2 Beispiele.

1. Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzschuldner 10 Gläubiger hat und eine Insolvenzmasse von insgesamt 10.000,00€ erzielt wurde. Unter diesen Voraussetzungen fallen für das Insolvenzgericht und für den Insolvenzverwalter Kosten von ca. 4900,00€ an.

2. Der Insolvenzschuldner hat 15 Gläubiger und es ist keine Insolvenzmasse vorhanden. Unter diesen Voraussetzungen fallen für das Insolvenzgericht und für den Insolvenzverwalter Kosten von ca. 2050,00€ an.