Rückgabe eines Leasingfahrzeuges
Wer ein Leasingfahrzeug hat und es an die Leasingfirma zurückgibt, muss darüber die Zulassungsstelle informieren. Andernfalls hat er die Kosten der behördlich angeordneten Zwangsstilllegung zu tragen.
Wer ein Leasingfahrzeug hat und es an die Leasingfirma zurückgibt, muss darüber die Zulassungsstelle informieren. Andernfalls hat er die Kosten der behördlich angeordneten Zwangsstilllegung zu tragen.
Die Post nimmt zu. Es macht schon lange keinen Spaß mehr die, Briefe zu öffnen. Immer will jemand was. Oft tendieren Schuldner dazu, Briefe von Gläubigern nicht zu öffnen oder sogar gänzlich wegzuschmeißen. Wenn sich ein Schuldner nun zu einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung entschließt, hören wir oft die Frage: Gibt es nicht eine zentrale Stelle, wo wir unsere ganzen Gläubiger abfragen können?
Die Antwort ist nein. Aber es gibt einige Stellen, bei denen Sie nachfragen können. Hier ein Leitpfaden, wie sie die Mehrzahl Ihrer Gläubiger ermitteln können:
Mit Beschluss vom 13.01.2011 zum AZ: IX ZB 163/10 hat der Bundesgerichtshof über die Frage der Gewährung von Restschuldbefreiung zu entscheiden gehabt.
Dieser Entscheidung waren die Vorinstanzen am Amtsgericht Neu-Ulm, Entscheidung vom 18.02.2010 zum AZ: IK 271/05 sowie anschließend Landgericht Memmingen, Entscheidung vom 25.06.2010 zum AZ: 42 T 895/10 vorangegangen.
Wenn das Insolvenzverfahren ins Haus steht und man alle offenen Forderungen zusammen hat, stellt sich ab und an die Frage, wie mit Forderungen umzugehen ist, die der Schuldner bestreitet. Soll man sie unter den Tisch fallen lassen? Gar nicht erst angeben?
Und wieder hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie lange man warten muss, bevor erneut ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann. Mit Beschluss vom 14.01.2010 - AZ: IX ZB 257/09 entschied der BGH, dass der Schuldner 3 Jahre nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Absatz 1 Nr. 4 InsO erst wieder einen erneuten Insolvenzantrag stellen darf. Nach 3 Jahren kann der Schuldnerb die Privatinsolvenz wiederholen.
Der 9. Senat des Bundesgerichthofs hat am 19.05.2011 zum Aktenzeichen IX ZB 224/09 durch Beschluss entschieden, dass ein arbeitsloser Insolvenzschuldner sich nach der Beschäftigungsobliegenheit arbeitssuchend melden sowie ca. 3 Bewerbungen wöchentlich schreiben muss.
Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 28.01.2010 zum AZ: VII ZB 16/09, dass die Pfändung eines Fahrzeuges dann unzulässig ist, wenn dieses vom Ehepartner des Schuldners zur Ausübung der Erwerbstätigkeit genutzt wird.
Das Gericht sieht bei einer Pfändung die wirtschaftliche Existenz der Familie gefährdet. Daher ist nach Ansicht des Gerichtes das Fahrzeug dann unpfändbar.