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Leitfaden Gläubigerliste

Die Post nimmt zu. Es macht schon lange keinen Spaß mehr die, Briefe zu öffnen. Immer will jemand was. Oft tendieren Schuldner dazu, Briefe von Gläubigern nicht zu öffnen oder sogar gänzlich wegzuschmeißen. Wenn sich ein Schuldner nun zu einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung entschließt, hören wir oft die Frage: Gibt es nicht eine zentrale Stelle, wo wir unsere ganzen Gläubiger abfragen können?

Die Antwort ist nein. Aber es gibt einige Stellen, bei denen Sie nachfragen können. Hier ein Leitpfaden, wie sie die Mehrzahl Ihrer Gläubiger ermitteln können:

Leitfaden Gläubigerliste

  1. Holen Sie sich (einmal jährlich kostenlos) eine aktuelle Schufaauskunft.
  2. Fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher nach. Die Adresse gibt Ihnen das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.
  3. Fragen Sie bei Ihrem Amtsgericht nach Gerichtsverfahren, wo Sie Beklagter waren.
  4. Nehmen Sie Einsicht in die Schuldnerliste Ihres Amtsgerichtes.
  5. Schreiben Sie die zentralen Mahngerichte an und fragen Sie nach Vollstreckungsbescheiden, die gegen Sie ergangen sind.

Wenn Sie von all diesen Stellen Rückinformationen haben, werden Sie die Mehrzahl Ihrer Gläubiger ermittelt haben. Eine Liste der zentralen Mahngerichte finden Sie auf unseren Seiten.

Gehen Sie bei der Ermittlung der Gläubiger sorgfältig vor. Das Gläubigerverzeichnis bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss auch die Gläubiger enthalten, deren Forderung Sie bestreiten. Z.B. weil Sie meinen, denen steht nicht so viel zu, wie die Gläubiger fordern. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng. Nicht Sie sollen entscheiden, ob und in welcher Höhe Forderungen gegen Sie bestehen. Dies obliegt im Zweifelsfall einem Gericht, dass diese Frage dann zu entscheiden hat, wenn der Gläubiger dies unbedingt will. Ihre Aufgabe ist es im Prüfungstermin, die Forderung zu bestreiten. Den Bestand oder Nichtbestand muss der Gläubiger dann gerichtlich klären lassen.