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Tipps der Schuldnerberatung: Wie Schuldner sich schützen können.

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Wir möchten Ihnen ein paar wichtige Tipps, zu den wichtigsten Themen die jeden Schuldner betreffen, geben. Schuldnerschutz und ein eigenes Konto sind in der heutigen Zeit unabdingbar. Erfahren Sie, wie Sie ihr Konto schützen, was bei Inkassounternehmen und dem Gerichtsvollzieher zu beachten ist.

1. Das Pfändungsschutzkonto

Als erstes ist es wichtig, dass Sie ihr monatliches Einkommen schützen. Seit dem 01.01.2012 ist Ihr pfändungsfreies Einkommen, auch bei ALG II Bezug, nicht mehr automatisch geschützt. Sie müssen bei Ihrer Bank das vorhandene Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Nach der Umwandlung ist Ihr Konto bis zu einem monatlichen Betrag von 1.339,99Euro geschützt. Wenn Sie Unterhaltspflichten (z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne eigenes Einkommen) haben, kann der Freibetrag erhöht werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung zum erhöhten Pfändungsfreibetrag. Diese Bescheinigung können wir Ihnen gerne ausstellen. Bei einer unterhaltspflichtigen Person erhöht sich der Freibetrag um 500,62 Euro für jede weitere Person um weitere 278,90 Euro. Sofern auch das Kindergeld auf Ihr Konto geht, ist dieses ebenfalls geschützt. Wenn Sie wissen möchten wie hoch Ihr Pfändungsfreies Einkommen ist, können Sie dies einfach in unserem Pfänungsrechner oder der Pfänungstabelle einsehen. Wenn keine Bank Ihnen ein Konto zur Verfügung stellen will erhalten Sie auf jedem Fall eines bei www.meinegirokarte.de.

2. Schulden bei der Hausbank

Sofern Sie Schulden bei Ihrer Hausbank haben (Girokonto auf das Ihr Einkommen geht) und Sie eine Schuldnerberatung beauftragen, ist es wichtig, dass Sie bei einer anderen Bank ein neues Guthabenkonto oder Pfändungsschutzkonto einrichten. Lassen Sie Ihr Einkommen zukünftig auf das neue Konto einzahlen. Sobald eine Schuldnerberatung von Ihnen beauftragt ist wird diese Ihre Gläubiger anschreiben und eine aktuelle Forderungsaufstellung einholen. An dieser Stelle kann es passieren, dass Ihre Bank verunsichert ist und versucht zu retten was zu retten ist. Ihre Hausbank hat das Recht Ihr gesamtes Monatseinkommen zu pfänden. Die Bank ist nicht an Pfändungsfreigrenzen gebunden.

3. Der Gerichtsvollzieher

Wenn man Schulden hat kann es jeder Zeit passieren, dass von einem der Gläubiger ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird um die Forderung einzutreiben. Der Gerichtsvollzieher hat Rechte und Pflichten an die er sich halten muss. Aber auch Sie haben Rechte und Pflichten wenn sich der Gerichtsvollzieher bei Ihnen anmeldet. Wichtig ist, dass Sie den Gerichtsvollzieher nicht ignorieren. Wenn er vor Ihrer Haustür steht, sind Sie verpflichtet ihm Zutritt in ihre Wohnung zu gewähren.  Sofern Sie kein pfändbares Einkommen haben, kann der Gerichtsvollzieher Sie auch nicht zur Zahlung einer Rate zwingen. Weitere Informationen zum Gerichtsvollzieher.

4. Inkassounternehmen

Inkassounternehmen sind für viele Schuldner eine hohe Belastung. Vor allem wenn Sie Telefonterror betreiben oder Hausbesuche veranlassen. Vertreter von Inkassofirmen müssen Sie grundsätzlich nicht zu Hause empfangen. Sollte ein Inkassounternehmen Sie täglich anrufen um Druck auszuüben können Sie Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Haben Sie eine Schuldnerberatung oder Anwaltskanzlei beauftragt wird sich diese darum kümmern. Weitere Informationen zu Inkassounternehmen.

Was Sie beachten müssen wenn Sie uns beauftragen.

5. Zahlungen an die Gläubiger

Bei allen Gläubigern, die bei der Schuldenbereinigung berücksichtigt werden sollen, stellen Sie Bitte die Zahlungen ein. Sofern Sie die Raten weiter zahlen wird sich kein Gläubiger auf eine geringere Rate einlassen. Die Verhandlungen mit den Gläubigern werden dann erschwert. Zahlungen wie z.B. Miete, Strom und Telefon müssen natürlich weiter gezahlt werden. Auch die Hausfinanzierung oder der Autokredit, wenn Sie diese Werte erhalten möchten.

6. Ratenzahlungen

Sobald Sie uns beauftragt haben, vereinbaren Sie bitte keine Ratenzahlungen mit einem der Gläubiger oder dem Gerichtsvollzieher. Wenn sich Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher bei Ihnen melden verweisen Sie diese bitte auf uns. Will ein Gläubiger ein Angebot unterbreiten kann er uns dieses gerne zukommen lassen. Wir kümmern uns um alles Weitere.

7. Post von den Gläubigern

Die Post, die Ihnen von den Gläubigern zugestellt wird, benötigen wir nicht. Sollte sich ein Gläubiger melden der noch nicht in der Schuldenbereinigung berücksichtigt ist, benötigen wir nur die Adresse und das Aktenzeichen. Alle weiteren Informationen holen wir direkt beim Gläubiger ein.

Befreien Sie sich von der Schuldenlast und starten Sie jetzt den Neuanfang!
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