Ein häufiger Grund für die Entstehung von Schulden, ist die Trennung vom Partner und/oder die Scheidung. Die Zahlung von Unterhalt und der finanzielle Aufwand für zwei Wohnungen verändern die finanziellen Möglichkeiten oft erheblich und in der Regel nicht zum Guten.
In einer Lebenspartnerschaft, egal ob man nur zusammen lebt oder verheiratet ist, werden oft finanzielle Verpflichtungen, z.B. durch Ratenkauf, eingegangen. In der Partnerschaft ist die finanzielle Belastung, durch einen Kredit oder durch Ratenkauf, kein Problem. Aber wenn es zu einer Trennung kommt, sieht dies ganz anders aus. Plötzlich kann man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und schon steckt man in der so genannten "Schuldenfalle".
Schulden in der Ehe
Hat einer der Ehepartner Schulden mit in die Ehe gebracht, so ist der Andere für diese nicht verantwortlich und muss somit auch nicht für diese aufkommen. Dies gilt auch, wenn einer der Ehepartner alleine einen Kredit aufnimmt oder einen Ratenkauf tätigt.
Beide Ehepartner sind nur dann gemeinsam für die finanziellen Verbindlichkeiten verantwortlich, wenn beide z.B. einen Ratenkauf, Kredit oder sonst. Vertrag unterschrieben haben oder es sich um Geschäfte des täglichen Lebens handelt.
So lange wie man nicht verheiratet ist, kann man seine Finanzen sehr gut trennen. Allerdings sollte die Aufteilung so gestaltet sein, dass nicht einer z.B. nur für Fixkosten, wie Miete und Kredite aufkommt und der Andere den Lebensunterhalt finanziert (Lebensmittel). Im Falle einer Trennung, hätte der Partner mit den Fixkosten plötzlich ein großes Problem. Er muss die Kredite oder Ratenkäufe weiter leisten und hat zusätzlich die Belastungen für den Lebensunterhalt. Bei einer Scheidung vom Ehepartner verhält sich dies aber ähnlich.
Was Sie beachten sollten wenn einer der Ehepartner verschuldet ist.
- Sie sollten getrennte Konten haben. So können die Forderungsinhaber nicht auf das Vermögen (Einkünfte) des nicht verschuldeten Partners zugreifen.
- Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung haben, welche belegt, was welchem Partner gehört.
- Neue Anschaffungen sollten von dem nicht verschuldeten Partner vorgenommen werden. Die Rechnung oder Quittung, auf den Namen des nicht verschuldeten Partners lautend gut aufbewahren.
Haben Sie in der Ehe eine Bürgschaft unterschrieben, bürgen Sie auch noch nach der Scheidung. Kann der oder die Ex nicht zahlen, werden die Gläubiger das Geld bei dem anderem einfordern.
Scheidung und Unterhaltsverzicht
Wenn in der Ehe Schulden gemacht wurden, wird bei der Scheidung oft vereinbart, dass der Mann die Schulden zurück zahlt und die Frau dafür auf Unterhaltszahlungen verzichtet. Kling ganz nett. Aber wenn der Expartner die Schulden nicht zurück zahlt, nutzt selbst eine gerichtliche Vereinbarung gegenüber den Gläubigern nichts. Diese können und werden ihre Forderungen dann gegenüber dem anderen Partner geltend machen. Egal was bei der Scheidung vereinbart wurde.
Scheidung und Unterhaltszahlungen
Die finanziellen Schwierigkeiten im Fall einer Scheidung liegen oft in den Unterhaltszahlungen für den Ehepartner oder die Kinder. Wenn Ihnen die Scheidung erst noch bevor steht und Sie wissen möchten, welche Unterhaltsforderungen auf Sie zukommen können ist die Düsseldorfer Tabelle eine Richtlinie hierfür.