Banken oder auch Sparkassen können leider immer noch frei entscheiden, ob Sie Ihnen ein Konto geben oder auch nicht. Wenn Ihre Bank, Sie z.B. auf Grund der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, als Risikokunden einstuft, kann sie Ihnen das Konto kündigen. Banken und Kreditinstitute wissen, dass heutzutage der Lebensalltag kaum noch zu bestreiten ist, wenn man kein Konto hat. Arbeitgeber zahlen Gehälter nur ungern in Bar aus und Verbindlichkeiten wie Miete, Strom oder andere Verträge werden in aller Regel per Lastschrift gezahlt.
Aus diesem Grund hat sich der Zentrale Kreditausschuss selbst verpflichtet, jedem (bis auf wenige Ausnahmen) ein Konto auf Guthabenbasis zu gewähren. Leider liegen hier oft Theorie und Praxis weit auseinander. Was nicht wirklich verständlich ist. Banken gehen kein Risiko ein, wenn Sie ein Guthabenkonto einrichten. Dieses kann nicht überzogen werden und Sie erhalten auch keinen Dispokredit.
Ihre Bank hat mitgeteilt, dass sie Ihnen das Konto sperren will?
Sie sollten sich auf jedem Fall bei Ihrer Bank melden und versuchen die Kündigung des Kontos rückgängig zu machen. Wird Ihnen Ihr Konto gekündigt ist es schwer ein neues bei einer anderen Bank zu erhalten. Unterbreiten Sie den Vorschlag, dass Konto in ein Guthabenkonto umzuwandeln. Bieten Sie eine kleine monatliche Rate an, um den Dispokredit zurück zu zahlen.
Oft gehen die Banken darauf ein, denn so haben sie Aussicht darauf, ihre Forderung zurück zu erhalten.
Das Konto ist bereits gekündigt?
Erkundigen Sie sich, welche Banken sich verpflichtet haben, ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. www.bankenverband.de/bundesverband-deutscher-banken/mitglieder
Gehen Sie zu einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl und beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis. Sollte es Probleme geben, verweisen Sie auf den Zentralen Kreditausschuss. Hier haben sich die Verbände der Kreditwirtschaft bereits 1995 selbst verpflichtet, jedem ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen.
Sie haben die Möglichkeit beim Bundesverband deutscher Banken Beschwerde einzureichen.
Verwehrt eine der Banken die Einrichtung eines neuen Guthabenkontos, dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Diesen finden Sie auch unter dem oben aufgeführten Link. Dieser überprüft, ob die Bank die Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat. Oftmals ist es schon ausreichend wenn man ankündigt, sich an den Ombudsmann zu wenden bzw. einen Auszug der ZKA- Empfehlung mit nimmt. Allerdings können Sie dies natürlich auch machen bevor Sie sich an eine Bank wenden. Erkundigen Sie sich, ob es Versagungsgründe für die Eröffnung eines Guthabenkontos gibt.
Hier finden Sie Informationen zum Pfändungsschutzkonto und zur Kontopfändung.