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Bürgschaft bei Krediten oder Darlehen

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Was ist eine Bürgschaft und welche Pflichten entstehen daraus? Wenn Sie eine Bürgschaft für einen Kredit oder ein Darlehen unterschrieben haben, sind Sie verpflichtet den Kredit oder das Darlehen der Person für die Sie gebürgt haben, bei dessen Zahlungsunfähigkeit, weiter zu zahlen.

Eine Bürgschaft bietet Banken bei der Vergabe von Krediten eine höhere Sicherheit. Durch einen Bürgen haben Banken, im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, die Möglichkeit, die Forderungen bei dem Bürgen einzufordern. Wird eine Bürgschaft geleistet, wirkt sich dies positiv auf die Vergabe eines Kredits aus.

Sie sollten aber bedenken, dass eine Bürgschaft für den Bürgen auch immer ein Risiko beinhaltet. Lassen Sie sich nicht drängen, als Bürge für einen Kredit aufzutreten. Ist die Bürgschaft unterschrieben, müssen Sie auch dafür gerade stehen. Versprechen wie - Du musst dir keine Sorgen machen, ich zahle den Kredit zurück - sind erfahrungsgemäß oft nicht zutreffend.

Sicher will der Kreditnehmer auch wirklich den Kredit selbst zurückzahlen, aber was ist, wenn er seinen Job verliert? Kann er dann auch noch selbst die Zahlungen leisten oder hat er Sicherheiten, die dann eingesetzt werden können?

Eine Bürgschaft will gut überlegt sein. Klären Sie was passiert, wenn der Job oder andere Einnahmequellen des Kreditnehmers wegfallen. Sie müssen bedenken, dass Sie zahlen müssen wenn der Kreditnehmer für den Sie bürgen zahlungunfähig wird.

Wenn Ihnen die Risiken einer Bürgschaft bekannt sind sollten Sie auf folgendes achten.

Sollten Sie sich entscheiden eine Bürgschaft für einen Kredit oder Darlehen zu übernehmen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Bürgschaft nur für diesen Kredit gilt und nicht automatisch auch für weitere.

Wenn im Bürgschaftsvertrag steht, dass Sie für die derzeitigen und für die zukünftigen Ansprüche der Bank gegenüber dem Kreditnehmer bürgen, sollten Sie die Notbremse ziehen. Nimmt der Kreditnehmer weiter Kredite der Bank in Anspruch, haften Sie für diese ebenfalls. Sie sollten eine sogenannte weitere Sicherungsvereinbarung nicht unterschreiben. Machen Sie dem Berater der Bank klar, dass Sie nur für einen Kredit bürgen wollen und nicht für zurückliegende oder zukünftige.

Weitere Informationen: Mithaftung - Bürge und Mitdarlehensnehmer

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