Direkt zum Inhalt

Welche Vorteile hat ein Gläubigervergleich gegenüber der Einleitung der Insolvenz?

Bild

Ein Vergleich mit den Gläubigern hat einige erhebliche Vorteile gegenüber einer Insolvenz. Aus diesem Grund gilt es zu prüfen, ob eine Einigung mit den Gläubigern Aussicht auf Erfolg hat.
Die Schulden lassen sich reduzieren und ein Insolvenzverfahren wird vermieden. Die Vorteile eines Gläubigervergleichs lassen sich in 4 Punkte zusammen fassen.

1. Es besteht keine Bindung an Pfändungsgrenzen und Laufzeit der Ratenzahlung 

Mit unserer Pfändungstabelle sehen Sie auf einen Blick, wie hoch Ihr pfändbares Einkommen im Falle einer Insolvenz ist.

Wenn Ihr monatliches netto Einkommen 1500 € beträgt und Sie keine Unterhaltspflichten zu erfüllen haben (oder; Sie sind nicht unterhaltspflichtig), müssen Sie bei einem Insolvenzverfahren, 68,40 € an Ihre Gläubiger abtreten. Wenn Sie sich mit diesen außergerichtlich einigen, müssen Sie nur die vereinbarte Rate zahlen. Sollten Sie in Zukunft mehr verdienen, z.B. durch Gehaltserhöhung oder einen Nebenjob, ändert sich nichts an der vereinbarten Rate oder dem vereinbarten Gesamtbetrag.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Vergleich nicht die pfändbare Rate angeboten werden muss. Wenn sich Ihre Gläubiger auf eine geringere Rate einlassen (bzw. auf eine geringere Gesamtforderung), kann die monatliche Zahlung auch niedriger ausfallen, als es bei der pfändbaren Rate (im Falle einer Insolvenz) wäre.

2. Keine Bekanntmachung Ihrer finanziellen Situation

Sobald ein Insolvenzverfahren beantragt wird, erfolgt die Veröffentlichung durch das Insolvenzgericht. Die Insolvenzbekanntmachungen sind für jeden einsehbar., z.B. online bei www.insolvenzbekanntmachungen.de/.

3. Löschung der Einträge bei der Schufa

Es besteht die Möglichkeit, die Einträge bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunftsdateien schneller oder ggf. sofort löschen zu lassen.

4. Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen

Die Höhe der gerichtlichen Kosten für das Insolvenzverfahren betragen ca. 1000 - 1800 €. Diese Kosten sparen Sie. Im Insolvenzverfahren kann die Stundung der Gerichtskosten beantragt werden, aber zahlen müssen Sie diese.