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Wie funktioniert ein Vergleich mit den Gläubigern? (Gläubigervergleich)

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Für den außergerichtlichen Einigungsversuch (Gläubigervergleich) empfiehlt es sich, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollten z.B. einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung aufsuchen. Gerade bei den Verhandlungen mit den Forderungsinhabern besteht dann eine höhere Chance auf Erfolg. Achten Sie darauf, dass Ihre Hilfe Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldenbereinigung hat.

Was sind die ersten Schritte im außergerichtlichen Einigungsversuch?

Als erstes müssen wir uns einen Überblick darüber verschaffen, wer offene Forderungen gegen Sie hat und wie hoch die jeweiligen sind. Es ist wichtig, dass Sie keinen Forderungsinhaber vergessen. Wir benötigen hierfür die Adressen und Aktenzeichen.

Des weiteren, benötigen wir eine genaue Aufstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben. Dafür sollten Sie sich ein wenig Zeit nehmen. Am besten schreiben Sie einen Monat alle Ihre Ausgaben genau auf (auch die Kleinstbeträge). Sie müssen unbedingt auch die unregelmäßigen Ausgaben, wie z.B. Versicherungen, GEZ und Kleidung berücksichtigen. Die Zahlungen die Sie an Ihre Gläubiger leisten müssten, lassen Sie dabei außen vor. Anhand dieser Aufstellung können wir dann sehen, welchen Betrag Sie für die Schuldenbereinigung zur Verfügung stellen können. Hierfür können Sie unseren Haushaltsplan nutzen oder die Einnahmen- und Ausgabenübersicht die Sie von uns erhalten. Den Haushaltsplan finden Sie unter Vordrucke und Formulare.

Was passiert bei der ersten Kontaktaufnahme? 

Im ersten Schreiben teilen wir mit, dass wir, die Schuldnerberatung diskret, Sie Bezug nehmend auf die Schuldenbereinigung vertreten. Wir fordern die Gläubiger auf, uns eine aktuelle Forderungsaufstellung zu überlassen. Die Aufstellung muss untergliedert sein in Hauptforderung, Kosten (wie z.B. Mahngebühren) und Zinsen. Die Untergliederung ist für die weiteren Verhandlungen wichtig.

Angebot zur Schuldenregulierung mit Zahlungsplan

Nachdem wir einen genauen Überblick über die Höhe Ihrer Schulden haben und auch genau wissen, wie viel Geld Ihnen zum begleichen Ihrer Schulden (monatlich oder als Einmalzahlung) zur Verfügung steht, geht es ans Verhandeln. Mit Hilfe der von uns und Ihnen ermittelten Daten, erstellen wir jetzt einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Dieser wird selbstverständlich mit Ihnen abgestimmt.

Erhalten wir eine Ablehnung oder ein Gegenangebot können wir nachverhandeln. Stimmen alle dem Schuldenbereinigungsplan zu und halten Sie selbst die getroffenen Vereinbarungen ein, sind Sie nach Ende der zugesagten Zahlungen schuldenfrei. Vorausgesetzt Sie haben keinen Forderung vergessen anzugeben. Wenn Sie einen Forderungsinhaber vergessen haben, bleiben diese in voller Höhe bestehen.

Sobald ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan endgültig ablehnt, gilt der Versuch der außergerichtlichen Einigung als gescheitert. In diesem Fall stellen wir Ihnen die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs (Gläubigervergleich) aus. Diese Bescheinigung benötigen Sie für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.

Befreien Sie sich von der Schuldenlast und starten Sie jetzt den Neuanfang!
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