Viele Verbraucher unterschreiben bei der Aufnahme eines Kredits eine sogenannte Lohn- oder Gehaltsabtretung, ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein. Doch was bedeutet das genau, und welche Rechte haben Sie?
Was ist eine Lohnabtretung?
Eine Lohnabtretung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Kreditnehmer und einem Kreditgeber, bei der der Kreditgeber das Recht erhält, direkt auf das Arbeitseinkommen des Kreditnehmers zuzugreifen, falls dieser seinen Kredit nicht mehr bedienen kann.
Typische Klausel in Kreditverträgen
Oft enthalten Kreditverträge Formulierungen wie:
„Hiermit trete ich meine Lohn- und Gehaltsansprüche an die Bank ab. Sollte ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist die Bank berechtigt, direkt beim Arbeitgeber pfändbares Einkommen einzufordern.“
Was passiert bei Zahlungsschwierigkeiten?
- Ihr Arbeitgeber erhält eine Zahlungsaufforderung – Die Bank fordert direkt beim Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an.
- Lohnkürzung – Ihr Arbeitgeber führt den gepfändeten Betrag an die Bank ab, was Ihr verfügbares Einkommen reduziert.
- Schufa-Eintrag und Kreditkündigung – Die Bank kann den Kredit kündigen und die Restschuld sofort einfordern.
Wann ist eine Lohnabtretung unwirksam?
Nicht jede Lohnabtretung ist durchsetzbar. Es gibt gesetzliche Schutzmechanismen:
- Pfändungsfreigrenzen: Nicht Ihr gesamtes Gehalt kann abgetreten werden. Der unpfändbare Teil bleibt Ihnen erhalten.
- Privatinsolvenz: Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, erlischt die Lohnabtretung in der Regel.
- Unzulässige Klauseln: Manche Abtretungsklauseln sind unwirksam, insbesondere wenn sie unverhältnismäßig benachteiligend für den Verbraucher sind.
Lohnabtretung bei großen Unternehmen oft ausgeschlossen
Viele große Unternehmen haben entweder arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung die Zahlung auf Lohnabtretungen ausgeschlossen. Das bedeutet:
- Ihr Arbeitgeber darf eine Lohnabtretung nicht umsetzen, selbst wenn Sie eine unterschrieben haben.
- Ihr Arbeitgeber erfährt dennoch von Ihrer finanziellen Situation, da die Bank ihn kontaktieren wird.
Lösung: Lohnabtretung nachträglich ausschließen
Falls in Ihrem Unternehmen keine solche Regelung besteht, können Sie versuchen, dies nachträglich in Ihren Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen. Ein einfacher Passus reicht aus:
„Zahlungen auf Lohnabtretungen sind ausgeschlossen.“
Vorteil: Ihr Arbeitgeber wird nicht zur Berechnung und Überweisung Ihres pfändbaren Einkommens verpflichtet.
Entlastung für den Arbeitgeber: Er muss keine komplizierten Berechnungen vornehmen.
Tipp: Viele Arbeitgeber schätzen Ehrlichkeit. Es kann hilfreich sein, das Gespräch offen zu führen und darzulegen, warum eine solche Änderung sinnvoll ist.
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
- Überprüfen Sie den Kreditvertrag – Enthält er eine Lohnabtretung? Gibt es Klauseln, die unzulässig sein könnten?
- Pfändungsfreigrenzen prüfen – Rechnen Sie aus, wie viel Ihres Einkommens tatsächlich gepfändet werden darf.
- Mit der Bank verhandeln – Manchmal ist eine Ratenpause oder eine Umschuldung möglich.
- Rechtliche Beratung einholen – Ein Fachanwalt oder eine Schuldnerberatung kann helfen.
- Alternative Lösungen erwägen – Eine Umschuldung oder eine außergerichtliche Einigung kann sinnvoll sein.
Fazit
Eine Lohnabtretung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr gesamtes Einkommen gepfändet wird. Viele Unternehmen schließen Lohnabtretungen aus, und es gibt Schutzmechanismen wie Pfändungsfreigrenzen und Insolvenzverfahren. Wer frühzeitig handelt, kann oft eine Lohnpfändung vermeiden.