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Die Lohnabtretung wird meisten bei der Aufnahme eines Kredits unterschrieben.

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Lohnabtretung unterschrieben, was nun?
Die Lohnabtretung haben Sie in aller Regel bei der Aufnahme eines Kredits unterschrieben. Die meisten Kreditinstitute sichern sich bereits im Kreditvertrag bei Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, an den pfändbaren Teil Ihres Gehalts zu kommen.

Viele große Unternehmen haben entweder arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung die Zahlung auf Lohnabtretung ausgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie keine Angst haben, dass die Lohnabtretung in Kraft tritt. Aber unabhängig davon wird Ihr Arbeitgeber von Ihrer wirtschaftlichen Situation Kenntnis erhalten.

Lösung: Sollte es in Ihrer Firma nicht so eine Vereinbarung geben, haben Sie die Möglichkeit dies nachträglich in Ihren Arbeitsvertrag mit aufnehmen zu lassen.

"Zahlungen auf Lohnabtretungen sind ausgeschlossen."

Dieser Passus ist vollkommen ausreichend. Natürlich müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Ein gutes Argument hierfür ist, dass Ihr Arbeitgeber dadurch entlastet wird und nicht jeden Monat Ihren pfändbaren Teil des Gehalts ausrechnen muss und an den Gläubiger überweisen.

Es ist auch immer hilfreich mit offenen Karten zu spielen. Ehrlichkeit wird von den meisten Arbeitgebern geschätzt.

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