Mit den meisten Gerichtsvollziehern gibt es keine Probleme. Er besucht Sie zu Hause und wenn er Sie nicht antrifft, hinterlässt er eine Nachricht. Diese sollten Sie auf keinem Fall ignorieren, sonder Kontakt zu ihm aufnehmen und einen neuen Besuchstermin verabreden.
Sollten Sie dies nicht tun, kann der Gerichtsvollzieher veranlassen, dass Ihre Wohnung aufgebrochen wird und er somit Zutritt zu Ihrer Wohnung erhält.
Was macht der Gerichtsvollzieher wenn er bei mir ist?
Er prüft ob es bei Ihnen etwas zu pfänden gibt.
Der gesamte ganz normale Haushalt ist nicht pfändbar. Dies gilt auch für Ihren Fernseher oder den DVD Player. Hier gibt es natürlich auch einiges zu berücksichtigen, dies möchte ich an einem Beispiel erläutern.
Sie haben einen Fernseher, ca 2-3 Jahre alt und hat damals 900 € gekostet. Dieser ist natürlich nicht pfändbar. Haben Sie allerdings ein Heimkino, dass fast neu ist und 3000€ gekostet hat, sieht das ein wenig anders aus. Dieses Gerät darf der Gerichtsvollzieher pfänden, aber nur in Form einer Austauschpfändung. Das heisst, er muss Ihnen dafür einen anderen Fernseher oder die Mittel zur Verfügung stellen, damit Sie ein einfaches (unter umständen gebrauchtes) Gerät erwerben können. Sollten Sie wertvolle Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände Ihr eigen nennen, so sind diese weg.
Natürlich hat der Gerichtsvollzieher noch ein paar allgemeine Fragen an Sie. wie z.B.
- Wo arbeiten Sie?
- Bei welcher Bank haben sie Ihr Konto?
- Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung
- Haben Sie Arbeit?
Dies sind wirklich gefährliche Fragen, denn dies kann alles gepfändet werden. Die Forderunsinhaber würden sich freuen.
Sie schulden dem Gerichtsvollzieher keine Auskunft, also müssen Sie auch keine geben!
Was Sie aber beachten sollten, keine falschen Angaben machen. Sie sollten nicht sagen, dass Sie keine Lebensversicherung haben wenn es nicht so ist. Verweisen Sie darauf, dass Sie keine Auskunft hierzu geben möchten. Sollte der Gerichtsvollzieher sich nicht damit zufrieden geben, was eher selten vorkommt, dann verweisen Sie ihn darauf, dass sie erst Rücksprachen mit Ihrer Schuldnerberatung oder Ihrem Anwalt halten möchten. Wir setzen uns dann gerne mit Ihm in Verbindung.
Ist der Besuch des Gerichtsvollziehers fruchtlos, kann der Gläubiger versuchen, eine Lohnpfändung zu bewirken. Meistens weiss der Forderungsinhaber wo Sie arbeiten und sollte dies nicht der Fall sein, kann er eine eidesstattliche Versicherung veranlassen. In dieser erhält der Forderungsinhaber alle Angaben, die er benötigt, um Pfändungen einzuleiten.
Kann der Gerichtsvollzieher Bargeld pfänden?
Ja! Sicher kann der Gerichtsvollzieher in der Wohnung befindliches Bargeld pfänden. Aber nicht so einfach. Ihnen muss immer so viel Geld verbleiben, wie Sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts, bis zur nächsten Gehaltszahlung benötigen.
Dies gilt auch für die Taschenpfändung. Der Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit eine Taschendurchsuchung bei Ihnen durchzuführen. Sollte er Geld in Ihren Taschen finden, kann er es pfänden. Aber wieder nur, wenn Ihr Lebensunterhalt abgesichert ist.