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Wann muss ich eine Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung) abgeben?

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Was ist eine Vermögensauskunft bzw. die eidesstattliche Versicherung? Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, können die Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) einzuholen. Diese wurde früher Offenbarungsbescheid genannt.

Der Gerichtsvollzieher kann gleich im Anschluss an eine erfolglose Pfändung eine Vermögensauskunft einfordern. Es kann natürlich auch ein separater Termin festgesetzt werden.

Durch die Abgabe der Vermögensauskunft hat der Gläubiger Einsicht in Ihre Einkommens– und Vermögensverhältnisse und die Adressen der sogenannten Drittschuldner.
Die Angaben erfolgen schriftlich im Vermögensverzeichnis. Es beinhaltet alle Angaben über Vermögensgegenstände, Lohnzahlung, Kontoverbindung, Bausparguthaben, Lebensversicherungen usw.
In der Vermögensauskunft erfolgt auch die Nennung Ihrer Arbeitsstelle.
Die Abgabe der Vermögensauskunft wird auch bei der Schufa angezeigt und beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Die Löschung erfolgt automatisch nach 3 Jahren. Sollte die Schulden schon vorher getilgt sein, können Sie die vorzeitige Löschung beantragen.

Achtung:
Bei Abgabe der Vermögensauskunft sind Sie zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet. Fahrlässige oder falsche Angaben sind strafbar.
Sollten Sie die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern oder den benannten Termin versäumen, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden.
Sollten Sie nach Abgabe der Vermögensauskunft einen neuen Kredit aufnehmen, können Sie wegen Betrug angezeigt werden.
Befreien Sie sich von der Schuldenlast und starten Sie jetzt den Neuanfang!
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