Was ist eine Vermögensauskunft bzw. die eidesstattliche Versicherung?
Eine Vermögensauskunft ist eine Erklärung, die eine Person abgibt, in der sie detailliert Auskunft über ihr Vermögen und Einkommen gibt. Diese wird häufig im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern verwendet, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der Schuldner über pfändbare Vermögenswerte verfügt.
Die Vermögensauskunft ist ein wichtiges Instrument für Gläubiger, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen und zu entscheiden, ob und wie sie das Vermögen des Schuldners pfänden können. Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, können die Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) einzuholen. Diese wurde früher Offenbarungseid genannt.
Wann muss ich eigentlich eine Vermögensauskunft abgeben?
Eine Vermögensauskunft musst du abgeben, wenn ein Gläubiger nach einer Zwangsvollstreckung verlangt. Dies passiert in der Regel, wenn du einen Vollstreckungstitel (z. B. ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid) gegen dich hast und der Gläubiger versucht, sein Geld durch Pfändung oder andere Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Er kann einen Gerichtvollzieher beauftragen und gleich im Anschluss an eine erfolglose Pfändung eine Vermögensauskunft einfordern. Es kann natürlich auch ein separater Termin festgesetzt werden.
Durch die Abgabe der Vermögensauskunft hat der Gläubiger Einsicht in Ihre Einkommens– und Vermögensverhältnisse und die Adressen der sogenannten Drittschuldner.
Die Angaben erfolgen schriftlich im Vermögensverzeichnis. Es beinhaltet alle Angaben über Vermögensgegenstände, Lohnzahlung, Kontoverbindung, Bausparguthaben, Lebensversicherungen usw.
In der Vermögensauskunft erfolgt auch die Nennung Ihrer Arbeitsstelle.
Die Abgabe der Vermögensauskunft wird auch bei der Schufa angezeigt und beim Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Die Löschung erfolgt automatisch nach 3 Jahren. Sollte die Schulden schon vorher getilgt sein, können Sie die vorzeitige Löschung beantragen.
Bei Abgabe der Vermögensauskunft sind Sie zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet. Fahrlässige oder falsche Angaben sind strafbar.
Sollten Sie die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern oder den benannten Termin versäumen, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden.
Sollten Sie nach Abgabe der Vermögensauskunft einen neuen Kredit aufnehmen, können Sie wegen Betrug angezeigt werden.