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Wann verjährt eine Forderung?

Wer was von wem verlangen kann und wie lange ist recht einfach. Auch wenn die Schulden vor Jahren gemacht wurden und mal wieder ein Forderungsschreiben von einem Gläubiger ins Haus flattert, heißt dies nicht automatisch, dass man zahlen muss.

Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstand. Ist z.B. am 30. Juni 2004 etwas gekauft, aber nicht bezahlt worden, beginnt die Verjährung am 01.01.2005 0.00 Uhr und endet am 31.12.2007 24 Uhr. Kommt also heute ein Aufforderungsschreiben dies zu bezahlen, ist es zu spät. Man muss in einem möglichen Verfahren vor Gericht, sich nur auf Verjährung berufen.

Ist aber die Forderung tituliert, d.h. wurde man vor Gericht zur Zahlung verurteilt oder erging ein Vollstreckungsbescheid und man hat binnen 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides keinen Einspruch eingelegt, dann verjährt die Forderung erst in 30 Jahren und der Gläubiger kann Geld von einem verlangen.