Direkt zum Inhalt

Aufbewahrung von Unterlagen

Wie lange sollte ich Unterlagen aufbewahren?

Eine gute Frage. Kontoauszüge und Quittungen sollten in der Regel mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Unterlagen für Steuererklärungen mindestens 10 Jahre. Urteile und Vollstreckungsbescheide sollten mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.

Bewahren Sie der Einfachheit halber Ihre Unterlagen mindestens 10 Jahre auf. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können dann sämtliche Zahlungen an Gläubiger belegen und müssen mangels Beleg nicht zweimal zahlen. Denn auch dies kommt durchaus vor. Denn Sie als Schuldner müssen belegen, dass Sie bezahlt haben, der Gläubiger muss nur den Bestand der Forderung, d.h. den Vertragsschluss, belegen, nicht jedoch wann und wie viel Sie gezahlt haben.