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Unser Arbeitsablauf zur Schuldenbereinigung oder Einleitung der Insolvenz

1. Die Anmeldung

Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die nötigen Unterlagen zur Auftragserteilung. Wir werden Sie dann umgehend telefonisch kontaktieren um den Ablauf des Verfahrens zu erläutern und Ihre Fragen zu beantworten. Die Anmeldung ist kostenfrei. Sie entscheiden erst danach ob Sie uns beauftragen möchten.

2. Auftragerteilung

Wenn Sie uns den Auftrag erteilen, benötigen wir von Ihnen die Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, unterschrieben und ausgefüllt zurück. Sobald diese bei uns eingegangen sind, beginnen wir mit unserer Arbeit.

3. Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern

Nach Eingang der Unterlagen werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und mitteilen, dass wir Sie rechtlich in der Angelegenheit einer Schuldenbereinigung vertreten. Sowohl zur Vorbereitung eines konstruktiven Vergleichsvorschlages, als auch zur Vorbereitung des Antrags auf Eröffnung der Insolvenz, werden wir die aktuelle Höhe Ihrer Schulden bei den Gläubigern ermitteln.

4. Der Schuldenbereinigungsplan

Nach der Feststellung Ihrer Verbindlichkeiten und wirtschaftlichen Verhältnisse, erarbeiten wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, welcher für die Durchführung der Privatinsolvenz sogar gesetzliche Voraussetzung ist und selbst dann erstellt werden muss, wenn Sie den Gläubigern keine Zahlungen anbieten können. Dabei werden wir u.a. prüfen, ob für Sie die Vorschriften des Privatinsolvenz oder Regelinsolvenzverfahrens maßgeblich sind und ob es für Sie von Vorteil ist, sich mit den Gläubigern über einen Vergleich zu einigen.

5. Möglichkeiten der Schuldbefreiung

In Absprache mit Ihnen entscheiden wir nun ob wir Ihre Schulden über einen Vergleich ablösen (Vorausgesetzt Sie können zumindest einen gewissen Rückzahlungsbetrag anbieten) oder das Insolvenzverfahren anstreben.

5.1 Außergerichtliche Vergleichsführung

Nicht selten wollen die Schuldner ein Insolvenzverfahren vermeiden und sich mit den Gläubigern außergerichtlich über einen Gläubigervergleich einigen. Dabei können Sie den Gläubigern entweder Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung zum Abbau Ihrer Schulden anbieten. Wir erstellen ein Vergleichsangebot, welches natürlich mit Ihnen abgestimmt wird. Vorrangig ist immer, dass die Grundsicherung für Ihren Lebensunterhalt gesichert ist. Nur so erzielen wir für alle Beteiligten eine tragbare und optimale Lösung. In den Verhandlungen veranlassen wir ein Zins und Kostenstop, d.h. die Forderung kann nicht mehr steigen. Sie wird festgeschrieben. Wenn erforderlich führen wir Nachverhandlungen.

5.2 Zahlungen an die Gläubiger

Nach Abschluss der Verhandlungen möchten viele unserer Mandanten gänzlich mit den Gläubigern abschließen oder haben einfach nur Angst den Überblick bei den zu leistenden Zahlungen zu verlieren. Aus diesem Grund bieten wir ein Treuhandkonto an. Sie zahlen dann eine Gesamtrate an uns und wir übernehmen die Verteilung an Ihre Gläubiger. Einmal jährlich erhalten Sie eine Zahlungsübersicht, so dass Sie den Stand der noch zu leistenden Zahlungen genau kennen.

6. Eröffnung der Privatinsolvenz

Können Sie keine oder nur geringe Rückzahlungen anbieten wird eine Einigung mit den Gläubigern über die Bereinigung Ihrer Schulden nicht zustande kommen. Wir stellen dann, unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und Prüfungen, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs aus.
Nun besteht die Möglichkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Bei entsprechender Beauftragung übernehmen wir selbstverständlich die formgerechte Erstellung des Insolvenzantrages. In diesem Zusammenhang bereiten wir auch für Sie den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vor.

Wir stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schuldenbereinigung hilfreich bei allen Fragen und Problemen zur Seite.