PKW eines Gehbehinderten unterliegt nicht immer der Pfändung
Das Auto kann nicht in jedem Fall, bei einer Privatinsolvenz, gepfändet weden.
Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 16. Juni 2011 ( VII ZB 12/09 ) entschieden, dass der PKW eines gehbehinderten Schuldners dann nicht der Pfändung unterliegt, wenn nur durch die Benutzung des PKW sichergestellt werden kann, dass dadurch die Gehbehinderung teilweise kompensiert wird und die Eingliederung des Gehbehinderten in das öffentliche Leben wesentlich erleichtert wird.