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Pfändung

PKW eines Gehbehinderten unterliegt nicht immer der Pfändung

Das Auto kann nicht in jedem Fall, bei einer Privatinsolvenz, gepfändet weden.

Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat mit Beschluss vom 16. Juni 2011 ( VII ZB 12/09 ) entschieden, dass der PKW eines gehbehinderten Schuldners dann nicht der Pfändung unterliegt, wenn nur durch die Benutzung des PKW sichergestellt werden kann, dass dadurch die Gehbehinderung teilweise kompensiert wird und die Eingliederung des Gehbehinderten in das öffentliche Leben wesentlich erleichtert wird.

Pfändungsschutz Altersvorsorge erstreckt sich nicht auf die zur Einzahlung notwendigen Mittel

Das vom Schuldner bereits eingezahlte und aufgebaute Deckungskapital für die private Altersvorsorge, sofern die in Form von Versicherungen erfolgt, ist durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge geschützt. Der Schutz umfasst ebenfalls die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erbringenden Leistungen.

Nicht vom Pfändungsschutz umfasst sind jedoch die Mittel des Schuldners, die für die Einzahlung erforderlich sind.

Änderung des Pfändungsschutzes zum Jahreswechsel 2011/2012

Die Pfändungsschutzvorschriften ändern sich zum Jahresende 2011/2012. Die bisherigen Pfändungsschutzregelungen für normale Konten fallen ersatzlos weg!

Bisher galt die Regelung, dass Sozialleistungen binnen 14 Tagen nach Eingang auf dem Konto dem Pfändungsschutz unterlagen und somit in dieser Zeit nicht gepfändet werden konnten.

Mit Wirkung ab 01.01.2012 ändert sich dies jedoch. Pfändungsschutz haben ab diesem Tag nur noch die sogenannten P-Konten (Pfändungsschutzkonten). Bei allen anderen Konten entfällt dieser Pfändnungsschutz.

Ist das PayPal-Konto pfändbar?

Wer kennt das nicht, der Gerichtsvollzieher fragt nach den Konten, die man hat. Die Schuldner denken hier nur an ihre Bankkonten. Das Paypal-Konto, dass so einige haben, wird nicht wirklich als Konto wahrgenommen.

Und doch ist es ein ganz normales Konto. Nur eben meist ohne Guthaben. Doch wenn die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben wird, muss auch dieses Konto vom Schuldner mit angegeben werden. Unabhängig davon, ob es über ein Guthaben verfügt oder nicht.

Eine Pfändung ist auch bei einem Guthaben der Betriebskostenabrechnung möglich.

Sie haben im letzten Jahr wenig Betriebskosten gehabt und nun ein Guthaben. Dieses will der Vermieter an Sie auszahlen. Und schon freuen Sie sich. Dies aber zu früh. Das Betriebskostenguthaben kann der Insolvenzverwalter fordern. Denn das Guthaben steht grundsätzlich der Insolvenzmasse zu (siehe auch Urteil des AG Göttingen v. 18. 6. 2009 – 21 C 33/09).

Pfändungsschutz von Rentenversicherung

Mit Urteil vom 15.07.2010 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen IX ZR 132/09 eine wichtige Entscheidung zum seit 31.03.2007 geltenden § 851c ZPO getroffen. Das Gericht urteilte, dass nur dann Rentenversicherungen vom Pfändungsschutz erfasst sind, wenn die Leistung lebenslang gewährt wird. Dies gilt sowohl für die Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch für die Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Dabei führte das Gericht Folgendes aus:

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