Sie sind Selbstständig und Ihre Einnahmen sind nicht ausreichend, um Ihre Schulden zu begleichen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.05.2009 zum AZ: IX ZB 133/07 entschieden, dass ein in der Insolvenz befindlicher Selbständiger dann die Verpflichtung hat, sich eine Anstellung zu suchen und seine Selbstständigkeit aufzugeben, wenn er mit seiner Selbstständigkeit nicht genug verdient, um damit seine Gläubiger zu befriedigen, mit einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit jedoch mehr verdienen würde.