Wer Verschuldet ist hat natürlich auch wenig Geld für einen Anwalt. Ihre Situation ist uns bewusst. Aus diesem Grund ist Kostentransparenz für uns wichtig. Wir haben für den Gläubigervergleich und der Erstellung des Insolvenzantrags Festpreise die sich nach der Anzahl der Gläubiger richten. Selbstverständlich haben Sie immer die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Sofern Sie ein geringes Einkommen haben oder Bezieher von Arbeitslosengeld sind, können die Anwaltsgebühren für den außergerichtlichen Vergleich über Beratungshilfe abgerechnet werden. Wird Ihnen Beratungshilfe erteilt fallen für den Vergleich keine weiteren Kosten an. Die Beantragung übernehmen wir gerne für Sie.
Informationen zur Beratungshilfe
Wird Ihnen die Beratungshilfe durch das Amtsgericht nicht erteilt oder möchten Sie die Wartezeit der Antragstellung vermeiden, erfolgt die Dienstleistungen unserer Schuldnerberatung gegen Zahlung eines Honorars. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger. Es kommen keine weiteren Kosten hinzu.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die Kosten für den Gläubigervergleich und den Insolvenzantrag aufgeführt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.
Anzahl Gläubiger | Vergleich in EUR | Insolvenzantrag in EUR |
bis zu 5 | 359,38 | 259,42 |
6 bis 10 | 445,06 | 287,98 |
11 bis 15 | 530,74 | 316,54 |
16 bis 20 | 616,42 | 345,10 |
21 bis 25 | 702,10 | 373,66 |
26 bis 30 | 787,78 | 402,22 |
31 bis 35 | 873,46 | 430,78 |
36 bis 40 | 959,14 | 459,34 |
41 bis 45 | 1.044,82 | 487,90 |
46 bis 50 | 1.130,50 | 516,46 |
Sollten Sie mehr als 50 Gläubiger haben können Sie den Preis gerne bei uns erfragen.