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Häufige Fragen und Antworten

Können Eheleute, Lebensgefährten oder getrennt lebende Paare zusammen eine Schuldenbereinigung durchführen?

Grundsätzlich muss die Schuldenbereinigung für jeden Ehepartner oder Lebensgefährten einzeln durchgeführt werden, da auch das Insolvenzverfahren für jede Person separat durchgeführt werden muss.

Wer gehört zu den unterhaltspflichtigen Personen?

Hierzu zählen leibliche Kinder (nicht die Kinder des Partners, auch wenn diese mit im Haushalt leben), Ehegatten ohne oder mit nur geringem Einkommen (ca. 400 € bis 500 € im Monat), Eltern, sofern diese bedürftig sind und unverheiratete Lebenspartner, die sich in Elternzeit befinden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit Sie tätig werden?

Sie erhalten von uns eine Vollmacht mit der Sie uns beauftragen und eine Vereinbarung über unser Honorar. Weiterhin erhalten Sie von uns einen Vordruck auf dem Sie Ihre Gläubiger mit Name u. Anschrift benennen. Die Unterlagen senden Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail an uns zurück. Weitere Unterlagen der Gläubiger benötigen wir nicht.

Wann kontaktieren Sie die Gläubiger?

Sobald bei uns der Beratungshilfeschein im Original oder die erste Rate des Honorars eingegangen ist, schreiben wir die Gläubiger an und bitten um Übergabe einer aktuellen Forderungsaufstellung, um die korrekte Höhe Ihrer Schulden zu ermitteln.

Soll ich trotz außergerichtlicher Verhandlungen weiterhin Raten an meine Gläubiger bezahlen?

Bitte stellen Sie mit Beginn unserer Tätigkeit sämtliche Ratenzahlungen an die Gläubiger ein, die im außergerichtlichen Verfahren bzw. in der Insolvenz berücksichtigt werden sollen. Sofern Sie weiterhin Raten bezahlen, ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, der eine Herabsetzung der monatlichen Raten zum Ziel hat, nur schwer durchsetzbar. Das gilt nicht für laufende Verträge wie Miete oder Telefon, wenn Sie den Vertragspartner nicht wechseln können oder wollen.

Nach Beginn Ihrer Tätigkeit erhalte ich weiterhin Post von meinen Gläubigern

Es lässt sich leider nicht verhindern, dass die Gläubiger Ihnen in der Zwischenzeit weitere Post zusenden. Diese Post brauchen wir nicht von Ihnen. Sie sollten diese Post zur Kenntnis nehmen und in Ihren Unterlagen abheften. Sollte es sich um neue, uns noch nicht bekannte Gläubiger handeln, teilen Sie uns bitte Name und Anschrift mit.

Welche Unterlagen muss ich für den Beratungshilfeantrag einreichen?

Wir benötigen sämtliche Belege über Einnahmen und Ausgaben aller im Haushalt lebenden Personen. Dazu gehören : Verdienstnachweis, ALG I und II, Rentenbescheid, Mietvertrag, Kosten für Strom, Telefon, Versicherungen, GEZ und Kontoauszüge über einen Monat.
Den Antrag auf Beratungshilfe benötigen wir von Ihnen im Original, eine Kopie reicht leider nicht aus. Sofern Sie selbst einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Gericht bekommen haben, benötigen wir diesen ebenfalls im Original.
Den Beratungshilfeantrag senden Sie uns bitte per Post. Die dazugehörigen Unterlagen können Sie uns dann auch gerne per Fax oder E-Mail senden.

Bewilligt jedes Gericht Beratungshilfe?

Immer mehr Gerichte bewilligen aus Kostengründen keine Beratungshilfe mehr. Die Antragstellung hat jedoch oft mehr Aussicht auf Erfolg, wenn der Schuldner persönlich bei seinem Amtsgericht erscheint. Deshalb ist es am besten, wenn Sie sich direkt vor Ort bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch erkundigen.

Welche Schulden kann ich bereinigen lassen?

Es ist grundsätzlich möglich, jede Art von Schulden bereinigen zu lassen. Ob Sie Private Schulden bei Bekannten und Verwandten oder Schulden bei Versandhäusern, Banken oder beim Finanzamt haben stellt für die Schuldenbereinigung keinen Unterschied dar. Auch Schulden aus Bußgeldern oder Straftaten können in Raten abgezahlt werden. Für diese gibt es im Fall der Insolvenz jedoch keine Restschuldbefreiung.

Was passiert, wenn ich laufende Kosten, wie Miete, Strom oder Telefon mit in die Schuldenbereinigung aufnehme?

Bei laufenden Verträgen sollten separate Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden, da ansonsten die Kündigung oder die Einstellung der Versorgung droht. Ist dies nicht möglich sollte vor Beginn des Verfahrens der Anbieter gewechselt werden.

Kann ich meine Hausbank als Gläubiger mit angeben?

Wenn Sie bei Ihrer Hausbank Schulden haben, wechseln Sie bitte Ihr Konto zu einer anderen Bank (dort ein Guthabenkonto einrichten), bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Sollten Sie das Konto nicht wechseln, kann die Bank Ihr gesamtes Monatseinkommen aufgrund vertraglicher Regelungen einbehalten, sofern diese von Ihrer Vermögenslage Kenntnis erhält.

Kann ich die Schulden für mein Auto auch über die Schuldenbereinigung bereinigen lassen?

Sofern das Auto durch einen laufenden Kredit finanziert ist, sollte dieser nicht in die Schuldenregulierung aufgenommen werden. Sobald die Raten nicht mehr bedient werden, kann die Bank den Pkw sicherstellen und verwerten.

Was passiert, wenn ich die Schulden für mein Haus mit über die Schuldenbereinigung bereinigen lasse?

Sofern das Haus durch einen laufenden Kredit finanziert ist und Sie dieses nicht verlieren wollen, sollte die Bank nicht in die Schuldenregulierung aufgenommen werden. Sobald die Raten nicht mehr bedient werden, kann die Bank aus ihrer eingetragenen Grundschuld die Zwangsversteigerung beantragen. Wenn Sie die Raten nicht mehr begleichen können, muss die finanzierende Bank als Gläubiger aufgeführt werden.

Können im Laufe des Verfahrens Wertgegenstände gepfändet werden?

Ja. Jede Art von wertvollen Gegenständen unterliegt der Pfändung. Dazu zählen insb. antike Möbel, hochwertige elektrische Geräte, wie Stereoanlagen oder Fernsehgeräte und wertvoller Schmuck. Legen Sie dem Gerichtsvollzieher den Verbraucherinsolvenzantrag vor, oft lässt er sich dann von einer Pfändung abbringen.

Was passiert, wenn ein Gläubiger trotz Kontaktaufnahme zur außergerichtlichen Einigung die Zwangsvollstreckung betreibt?

Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeizuführen, gilt dann als gescheitert. Es erfolgt somit die für die Eröffnung der Insolvenz notwendige Ausstellung der Bescheinigung mit anschließender Antragstellung bei Gericht.

Wie erfolgt die Abstimmung über meine Zahlungen an die Gläubiger?

Den Schuldenbereinigungsplan stimmen wir persönlich mit Ihnen ab. Meist erfolgt die Besprechung telefonisch. Auch die Höhe der Ratenzahlung besprechen wir.

Kann ich meine Schulden auch durch die Zahlung eines Einmalbetrages ablösen?

Wir können den Gläubigern auch einen Schuldenbereinigungsplan in Form einer Einmalzahlung anbieten. Dieser Einmalbetrag sollte mindestens 30% der Gesamtforderungen aller Gläubiger betragen.

Kann ich eine Insolvenz auch ohne außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen, weil ich den Gläubigern kein Geld anbieten kann?

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und zwingende Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz, da nur dann eine Vergleichsbescheinigung erstellt werden kann. Nur mit dieser Bescheinigung ist eine Verbraucherinsolvenz möglich. Bei einer Regelinsolvenz ist dies nicht zwingend erforderlich.

Sind Fristen für den Antrag auf Insolvenz zu beachten?

Wenn die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist, so muss spätestens 6 Monate danach die Antragstellung der Privatinsolvenz bei Gericht erfolgen. Für die Einreichung des Regelinsolvenzantrages gelten keine Fristen.

Erfährt der Arbeitgeber, dass ich Privatinsolvenz beantragt habe?

Der Arbeitgeber hat immer die Möglichkeit von der Privatinsolvenz zu erfahren. Die Eröffnung der Insolvenz wird von Gericht im Internet veröffentlicht. Es kann auch sein das der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder an Ihren Arbeitgeber heran tritt. Insbesondere dann, wenn ein pfändbares Einkommen besteht.

Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn er von dem Insolvenzverfahren erfährt?

Nein. Ein Insolvenzverfahren ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung.