Schuldnerberater oder Schuldenberater ist kein geschützter Begriff, somit kann sich jeder so nennen und dies auch ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben.
Wenn Sie folgende Punkte beachten finden Sie die richtige und vor allem auch seriöse Schuldnerberatung.
Die Schuldnerberatung muss über eine aktuelle Anerkennung nach § 305 I Nr. 1 InsO verfügen oder von einer geeigneten Person z.B. einem Anwalt geleitet werden.
Keine Anerkennung haben alle Schuldnerberatungen die zusätzlich einen Rechtsanwalt für die Abwicklung Ihrer Schuldenbereinigung benötigen. Diese sogenannten Schuldnerberater dürfen laut Gesetz nicht mit den Gläubigern verhandeln und auch keine Rechtsberatung durchführen.
Erfragen Sie welche Leistungen für die Schuldenbereinigung erbracht werden. Es gibt Schuldnerberatungen die Ihnen lediglich die Vordrucke für die Schreiben an Ihre Gläubiger zur Verfügung stellen. Das ist nicht ausreichend.
Achten Sie darauf, dass Sie eine Kostenvereinbarung erhalten in der klar beschrieben ist welche Kosten auf Sie zukommen. Sollten Sie Angaben in % erhalten müssen Sie sich genau ausrechnen was es letzten Endes kostet. Bei einer Schuldsumme von z.B. 50.000,00 € und Kosten in Höhe von 10% der Schuldsumme handelt es sich um eine Rechnung von 5.000,00 €. Das ist eindeutig zu viel!
Fragen Sie nach ob in den anfallenden Kosten auch Nachverhandlungen mit den Gläubigern inbegriffen sind. Bei einer Schuldenbereinigung sind Nachverhandlungen meistens erforderlich. Nur sehr selten stimmen alle Gläubiger bei dem ersten Verhandlungsangebot zu.
Sollte ein Schuldnerberater versuchen Ihnen Zusatzleistungen anzubieten, wie z.B. einen Bausparvertrag oder eine Umschuldung, dass heißt einen neuen Kredit, hat dies nichts mehr mit einer Schuldenberatung zu tun. Zusätzliche Verträge helfen Ihnen nicht weiter sondern verursachen nur zusätzliche finanzielle Belastungen für Sie.
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen sollte dieser auch auf Schulden- und Insolvenzberatung spezialisiert sein und es ist natürlich auch sehr Vorteilhaft wenn Familienrecht auch in sein Spektrum fällt. Bei ca. 50% ist die Scheidung oder Trennung von Lebenspartner der Grund für die Verschuldung, hier sind Kenntnisse im Familienrecht natürlich angebracht.
Wenn Sie dies beachten finden Sie eine gute Schuldnerberatung die auch in Ihrem Interesse arbeitet.
