Schuldnerberatung, welche gibt es und wie unterscheiden sich diese voneinander?

Wir leisten Hilfe im Labyrint der Schulden

Aufgabe einer Schuldnerberatung ist es Menschen mit finanziellen Problemen zu unterstützen. Wenn Sie im laufenden Monat Ihren finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können, wird es Zeit Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Jetzt müssen Sie die richtige und vor allem eine seriöse Schuldnerberatung finden.

Es gibt drei Arten von Schuldnerberatungen.

1. Schuldnerberatungen die nach § 305 I Nr. 1 InsO staatlich anerkannt sind

2. Schuldnerberatung geleitet von einem Anwalt

3. gewerblichen Schuldnerberatung ohne staatliche Anerkennung.


1. Staatlich anerkannte Schuldnerberatung:

Die staatliche Anerkennung können z.B. Caritasvereine, Wohlfahrtsverbände oder Schuldnerberatungen in Trägerschaft von Kommunen erlangen.

Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen sind oft Kostenlos. Diese werden von Staat (von Steuerzahler) finanziert und somit fallen meist keine oder nur geringe Kosten für den Schuldner an. Aber dies trifft nicht in jedem Fall zu. Mit dem Urteil vom Bundessozialgericht in NRW wurde der Grundstein gelegt, dass Erwerbstätige für die Kosten selbst aufkommen müssen. (Urteil vom 13.07.2010 zum Az: B 8 SO 14/09 R). Auf Grund dieses Urteils sollten Sie immer erfragen welche Kosten Sie selbst tragen müssen.

Leider gibt es bei den staatlichen Beratungsstellen oft lange Wartzeiten für einen Termin. Diese belaufen sich teilweise auf bis zu 6 Monate.

Wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden möchten müssen Sie erfragen ob die Schuldnerberatung auch berechtigt ist Ihnen die erforderliche Bescheinigung für die Einleitung der Privatinsolvenz auszustellen. Reine Beratungsstellen dürfen dies nicht und können Ihnen somit nicht bei der Beantragung behilflich sein.

2. Schuldenberatung durch Anwälte:

Anwälte haben durch Ihre Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse für die Schuldnerberatung. Aus diesem Grund sind diese auch von Gesetzgeber, als geeignete Person für die Beratung bei Schulden eingestuft.

Bei einer Schuldnerberatung, geleitet von einem Anwalt, entstehen in der Regel keine Wartezeiten. Leider besteht aber nur eine eingeschränkte Möglichkeit der kostenlosen Beratung. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder ALG beziehen können Sie Beratungshilfe beantragen. Wird Ihnen Beratungshilfe erteilt fallen höchstens 10,00 € an Eigenkosten für Sie an.

Steht Ihnen keine Beratungshilfe zu sind Anwälte gezwungen Kosten zu berechnen da es keine anderen Zuschüsse gibt. Aber diese sind überschaubar und rechnen sich in der Regel schon weil der Anwalt sofort für Sie tätig wird. Sie müssen bedenken, dass in der Zeit wo Sie auf einen Termin bei einer staatlichen Schuldnerberatung warten weiterhin Kosten und Zinsen auf Ihre Schulden anfallen. Auch die Aktivitäten der Gläubigen, gegen Sie, laufen weiter. Vollstreckungsbescheide und die Beauftragung von Inkassounternehmen sind ein hoher Kostenfaktor. Auch in den Verhandlungen mit den Gläubigern werden Rechtsanwälte von vielen Gläubigern ernster genommen wie Mitarbeiter einer staatlichen Schuldnerberatung.

Anwälte können in den Verhandlungen  mit den Gläubigern sogenannte Sonderklauseln auf nehmen die zu Ihrem Vorteil sind. Dies sind z.B. Zahlungspausen für die vereinbarte Ratenzahlung oder Schonung bestimmter Vermögenswerte.

Möchten Sie Insolvenz anmelden ist schnelles handeln von Vorteil. Des so schneller der Antrag auf Insolvenz gestellt wird um so schnellen können Sie natürlich auch wieder durchstarten. Die erforderliche Bescheinigung, für die Einleitung der Privatinsolvenz, kann vom einem Anwalt ausgestellt werden.

3. Gewerbliche Schuldnerberatungen:

Bei den gewerblichen Schuldnerberatungen ist Vorsicht geboten. Bei diesen Beratungsstellen liegt keine staatliche Anerkennung vor. Aus diesem Grund dürfen diese auch keine Verhandlungen mit Ihren Gläubigern führen und bei einer Privatinsolvenz auch nicht die erforderliche Bescheinigung über das Scheitern des Vergleichs ausstellen. Oft arbeiten die gewerblichen Schuldnerberatungen mit einem Anwalt zusammen aber diesen müssen Sie in der Regel noch zusätzlich bezahlen.

Auch werden Ihre Gläubiger unter umständen nicht auf Schreiben von diesen reagieren. Gläubiger wie z.B. Banken wissen, dass diese keine Berechtigung haben. Um die Problematik der Verhandlungen mit den Gläubigern zu umgehen führen einige dieser Schuldnerberatungen die Verhandlungen in Ihrem Namen. Wenn Sie schon mal selbst versucht haben sich mit Ihren Gläubigern über einen Vergleich zu einigen wissen Sie, dass Ihnen das nicht weiterhilft.

Eine Kostenabrechnung über Beratungshilfe ist hier auch nicht möglich. Sie müssen die Kosten immer selbst tragen.

Informationen wie Sie eine seriöse Schuldnerberatung erkennen.