Das Regelinsolvenzverfahren ist für Selbstständige und zum Teil für ehemals Selbstständige zutreffen. Wenn Sie nicht genau wissen welches Insolvenzverfahren für Sie zutrifft können Sie sich gerne bei uns melden. Nachfolgend erfahren Sie viele Informationen über die Zuständigkeiten, den Ablauf des Verfahrens und der Arbeit des Insolvenzverwalters.

Regelinsolvenz ⇒ Das Verfahren für Selbstständige:
Das Regelinsolvenzverfahren ist nicht nur für Selbstständige, sondern auch zu Teil führ ehemals Selbstständige zutreffend. Zum Beispiel bei Schulden die aus nicht gezahlten Gehältern resultieren.

Regelinsolvenz ⇒ Kann die Regelinsolvenz vermieden werden?:
Nur wenn Sie rechtzeitig handeln besteht die Möglichkeit eine Insolvenz zu vermeiden. Um gegensteuern zu können müssen Sie die Kennzahlen Ihres Unternehmens genau kennen. Die wichtigsten Kennzahlen finden Sie hier.

Regelinsolvenz ⇒ Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens:
Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens unterscheidet sich nur gering zum Privatinsolvenzverfahren. Bei der Regelinso ist der Gläubigervergleich nicht erforderlich und Sie erhalten vom Gericht einen Insolvenzverwalter zugeteilt.

Regelinsolvenz ⇒ Aufgaben des Insolvenzverwalters:
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestimmt und ist in der Regel ein Rechtsanwalt aus Ihrer Nähe. Sie sollten immer daran denken, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter wichtig ist.

Regelinsolvenz ⇒ Selbstständig sein wenn man Schulden hat:
Die Einleitung der Regelinsolvenz bedeutet nicht unbedingt, dass Sie auch Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Wenn Sie mit der Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten können kann oft die Insolvenz vermieden Werden.

Regelinsolvenz ⇒ Steuerpflicht im Verfahren:
Wenn Sie das Regelinsolvenzverfahren eingeleitet haben muss man seinen Pflichten gegenüber dem Finanzamt weiterhin nachkommen. Von der Mitwirkungs- und Erklärungspflichtwerden Sie nicht befreit.
